1804
Sept.  24

Sept.  12

234  Urkunden  No.  753—754.

In  der  Cabinets-Ordre,  Potsdam  1804  September  24,  erklärt  der
König,  Hoym’s  Antrag  »kommt  Meinen  Absichten  entgegen.«  ...  Beiden
gänzlichen  Missrathen  der  Erndte  »will  Ich  überhaupt  die  ganze  Sache  für
jetzt  bis  zum  Eintritt  eines  günstigeren  Zeitpunkts  auf  sich  beruhen,  al:o
auch  nicht  einmal  vorläufig  den  Vermögens-Zustand  der  Klöster  aufnehmen
und  untersuchen,  mithin  gar  nichts  vornehmen  lassen,  was  der  ...  Transpiration
  des  Plans  zur  Bestätigung  dienen  könnte,  vielmehr  Euch  auftragen,
die  Klöster  auf  deren  ....  Immediat-Eingabe!)  so  zu  bescheiden,  dass  die
Gemtither  beruhigt,  Mir  aber  die  Hände  ftir  die  Zukunft  nicht  gebunden

werden.«
R.  $9.  Mintten  des  Cabinets.  118.  Ansfertigung  in  den  bei  No.  678  genannten  Akten  in  Breslau.

754.  Immediat-Vorstellung  des  Bischöflichen  General-Vikariat-Amtes
zu  Breslau.  Breslau  1804  September  12.
R.  89.  30.  G.  Ausfertigung,  gez.  E.  v.  Schimonsky;  v.  Hochberg;  Linäner.
Gegen  die  Ueberlassung  der  katholischen  Kirche  zu  Ghiesmannsdorf  an  die  dortiy
protestantische  Gemeinde.)

»Die  protestantische  Gemeine  zu  Giesmannsdorff  Loewenbergschen
Creisses  hat  unter  den  21.  Septembris  vorigen  Jahres  bei  E.  K.M  mm
Überlassung  der  dortigen  katholischen  Kirche  und  ihres  Vermögens  unmittelbar
  eine  Bittschrift  eingereicht  und  wir  sind  von  Allerhöchst  Dereselben
  hiesigen  Ober-Amts-Regierung  unter  den  1.  May  dieses  Jahrs  angewiesen
  worden,  wegen  Abtrettung  dieser  Kirche  und  ihres  Vermögens
die  erforderliche  Anstalten  zu  treffen.  Da  aber  katholische  Kirchen  da
Eigenthum  der  katholischen  Diözesan-  Gemeinde  sind,  und  wir  vermöge
unsers  Amtes  verpflichtet  sind,  diese  Gerechtsammen  wahrzunehmen,  so  haben
wir  die...  Gegenvorstellung  unter  dem  11.  July  d.  J.?)  eingereicht,  sind
aber  nach  der  Resolution  vom  28.  Julii  d.  J.*)  dahin  beschieden  worden:

dass  es  bei  der  dieserhalb  erfolgten  Immediat-Bestimmung  sein  UNabänderliches
  Bewenden  behalten  muss.
Geruhen  E.  K.  M.....  zu  verzeihen,  wenn  wir  unser  Amts-Pflicht  gemäs
uns  unterfangen,  zu  Allerhöchstderoselben  Gerechtigkeits-Liebe  unser  ..-Zuflucht
  zu  nehmen  und  gegenwärtige  Vorstellung  aus  nachstehenden  Gründen
.  zu  Füssen  zu  legen.

Die  gedachte  evangelische  Gemeine  zu  Giesmannsdorf  hat  im  Orte  ein
grosses  massives,  mit  Flachwerck  eingedecktes  Bethauss,  welches  in  guten
Stande  und  dabei  ein  Geistlicher  ihrer  Religion  angestellt  ist:  dagegen  ist
die  dortige  katholische  Kirche  viel  kleiner,  in  geringern  Baustand  und  nur
mit  Schindeln  eingedeckt.

Aus  diesen  lässt  sich  vermuthen,  dass  der  gedachten  Gemeinde  nicht

1)  Vom  1.  September  1804;  von  Hoym  hiernach  beantwortet  am  31.  Oktober
1804.  2:  Cfr.  No.  708.  3:  No.  731.  4!  No.  741.