Schlesien.  Klosteraufhebung.  235

soviel  an  der  Kirche  als  an  dem  Vermögen  derselben,  welches  gegenwärtig  Sept.  12
in  1128  Rthir.  12  sgr.  1  Pfg.  besteht,  und  an  den  pfarrlichen  Aeckern
gelegen  ist.

Indessen  originiret  sich  das  Vermögen  dieser  Kirche  einzig  und  allein
von  den  Katholicken,  welche  jeden  dritten  Sonntag  sich  dort  aus  den  benschbarten
  Dörfern  zur  Öffentlichen  Gottes-Verehrung  heut  noch  versammeln,
und  die  pfarrlichen  Aeker  sind  nur  zum  Unterhalte  eines  katholischen  Geistlichen
  gestiftet  worden.

Sey  es  auch,  dass  der  gegenwärtige  Pfarrer  zu  Seiffersdorf,  von  dem
die  quästionirte  Kirche  zu  gleich  deservirt  wird,  ad  dies  vitae  die  Einktinfte
von  der  Parochie  Giesmannsdorf  beibehält,  so  kann  doch  sein  Nachfolger
in  Seiffersdorff  nicht  leicht  bestehen,  wenn  ihm  diese  Einktinfte  sollten  entzogen
  werden.

Gegenwärtig  existiren  noch  im  Orte  Sechs  katholische  Communicanten
im  Besitze  dieser  Kirche,  daher  kann  dieselbe  und  die  Parochie  nicht  einmahl
  nach  diesem  Betracht  als  ein  herrnloses  und  verlassenes  Gut  angesehen
  werden.

In  dieser  Rücksicht  bitten  wir  E.K.M....

diese  Kirche  und  Parochie  mit  ihrem  Vermögen  und  appertinentiis
noch  ferner  der  schlesischen  katholischen  Gemeinde  als  ihr  Eigenthum
  und  dem  zeitigen  Pfarrer  die  Verwaltung  derselben  allergnädigst
zu  belassen,  hingegen  die  evangelische  Gemeinde  mit  ihrem  Gesuche
um  somehr  abweisen  zu  lassen,  als  sie  dieser  Kirche  zu  ihrem  Gottes-Dienste
  nicht  bedarf,  da  sie  ein  eigenes  massives  Bethauss  besizt,
welches  geräumiger  und  im  bessern  Stande  als  die  katholische
Kirche  ist.

Im  Fall  E.  K.  M.  die  Abtrettung  dieser  Kirche  an  die  protestantische  Gemeinde

  unerbittlich  beschlossen  und  definitive  verfügt  haben,  so  müssen  wir

uns  gehorsamst  fügen  und  nur  noch  ...  submittiren:

ob  E.  K.  M.  das  Vermögen  derselben  einer  oder  der  andern  derer
so  vielen  baufälligen  Kirchen  und  Schulgebäude,  besonders  bei  den
Curatien,  worüber  E.  K.  M.  das  Allerhöchste  Patronat  austben,  ...
vorbehalten  geruhen  wollten.

Allerhöchst  Deroselben  hiesige  Krieges-  und  Domainen-Cammer  sowohl  als
wir  sind  nicht  im  Stande,  einen  fond  zu  ihrer  Instandsetzung  auszumitteln.
Für  diesen  Fall  bitten  wir...  die...  ..  Verfiigung  ergehen  zu  lassen,  damit
uns  das  Vermogen  dieser  Kirche  verabfolget  wiirde,  sowie  dass  die  Wiedmuth
  in  Giesmanndorf  dem  zeitigen  Pfarrern  zum  Genuss  tiberlassen  bleibe.

Wir  leben  in  der  demüthigsten  Hofnung  der...  Erhörung  unser...
Bitte  und  ersterben  in  unverbrichlichster  Treue.«  ...