1804
Sept.  24

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238  Urkunden  No.  756768.

der  Conventualen  des  Reformaten-Klosters  in  Posen  bei  Räumung  ihres

Klosters  dem  Orden  die  Kloster-Kirche  zum  Gebrauch  belassen  wird.
Ich  werde  mich  sehr  freuen,  wenn  Euer  p.  hierin  einen  Beweis  von

meiner  Bereitwilligkeit,  Dero  Wünschen  entgegen  zu  kommen,  finden.«  ...

In  einem  Schreiben  an  Thulemeier,  d.  d.  Berlin  1805  December  8,  sagt
Voss,  dass  das  Schullehrerseminar  »Zöglinge  ohne  Unterschied  der  Konfession«
  aufnimmt.

2.8.0.

Cabinets-Ordre  an  Hoym  s.  unter  dem  12.  September  1804,  No.  753.

767.  Das  Südpreussische  Departement  an  das  Ober-Kriegs-Kollegium.
Berlin  1804  September  25.
Gen.-Direktorium  Südpreussen.  LXXII.  237.  Concept,  gez.  Klewiz.

Fraustadt  gehöre  nicht  zu  den  kleinen  Garnisonstädten,  für  welche  die  Cabinzts-Ordre

  allein  die  Vereinigung  der  Militär-  und  Bürger-Schulen  vorschreibe.  Doch

solle  eine  Einwirkung  auf  die  katholische  Gemeinde  in  Fraustadt  zu  diesem  Zweck:
versucht  werden.)

»Die  ..  ..  Cabinets-Ordre  vom  9.  Februar  1797  befielt  nicht  unbedingt
die  Kombination  der  Bürger-  und  Militair-Schulen  in  den  kleinen  Garnison-Städten
  der  neu  acquirirten  ehemals  polnischen  Provinzen,  sondern  empfielt
sie  nur,  wie  mehrere  wegen  des  südpr.  Schulwesens  an  mich  ergangene
Königliche  Cabinets-Ordres.  Schon  in  dieser  Hinsicht  kann  die  katholische
Gemeine  in  Fraustadt  zu  einer  solchen  Schul-Kombination  nicht  gezwungen
werden.  Hierzu  kömmt  noch,  dass  Fraustadt  keinesweges  zu  den  kleinen
Garnison-Städten,  wovon  die  erwähnte  ...  Kabinets-Ordre  ausschliesslich
spricht,  gehört,  und  Zwang  beim  Schulwesen  selbiges  nur  gehässig  macht,
also  schadet.

Dass  in  allen  neuostpreussischen  Garnison-Städten  Militair-  und  Bürger-Schulen
  verbunden  sind,  hat  wahrscheinlich  bloss  darin  seinen  Grund,  das
nur  kleine,  und  nicht,  wie  in  Stidpreussen,  auch  mittlere  und  grosse  Städte
existiren.  Wie  gern  aber  auch  in  Südpreussen  dergleichen  Schul-Konbinationen,
  sobald  es  die  Umstände  nur  irgend  gestatten,  befördert  werden,
davon  finden  sich  Beweise  in  kleinen,  ja  selbst  in  bedeutenden  Garnison-Städten
  daselbst.

Vielleicht  ist  jedoch  die  katholische  Gemeine  in  Fraustadt  noch  zu  br
wegen,  ihre  Schule  mit  der  Garnison-Schule  zu  vereinigen  und  hierzu  in
den  Fonds,  dem  Local,  den  Lehrern  und  der  übrigen  Beschaffenheit  der
Garnison-Schule  ein  Grund  auch  zu  finden.  Ein  p.  p.  ersuche  ich  daher

..,  mich  hiervon  sowie  von  der  Anzahl  der  Garnison-Schul-Kinder  ...  ZU
benachrichtigen,  um  das  Weitere  hiernach  an  die  Posensche  Kammer  Yelfiigen

  zu  können.«
1)  Cfr.  No.  752  und  802.