Konkordat.  Paris.  Troni.  Schlesien.  243

762.  Bericht  des  Reichstags-Gesandten  Graf  Goertz.  Regensburg  1804
Oktober  26.
BR.  XL  Rom.  Ansfertigung.
Die  vorläufigen  Unterhandlungen  des  Kur-Erxkanzlers  mit  dem  Päpstlichen  Agenten
Graf  Trons  wegen  eines  allgemeinen  deutschen  Konkordats.

Berichtet  tiber  Mittheilungen,  die  ihm  Dalberg  »als  ein  Merkmal  seines
wohlwollenden  Zutrauens  anvertrauet  hat.  Nach  solchen  glauben  8.  Churfürstliche
  Gnaden  mit  dem  seit  10  Tagen  hier  eingetroffenen  Päpstlichen
Geschäftsmann,  Grafen  Troni,....  tiber  einen  Entwurf  eines  künftig  zu  erriehtenden
  Concordats  tibereingekommen  zu  seyn,  welchen  Sie  Sich  schmeicheln,
  dass  er  den  Beifall  der  dabei  interessirten  Catholischen  und  Protestantischen
  Landesherrn  erhalten  wtirde,  da  Sie  Sich  angestrengt  bemtihet
hätten,  alle  möglichste  Rücksicht  auf  deren  Interesse  und  die  Ihnen  bekannt
gewordenen  Wünsche  derselben  zu  nehmen;  und  zum  grössten  Glück  würden
Sie  es  Sich  rechnen,  wenn  derselbe,  obgleich  Allerhöchst  Dero  teutsche
Staaten  nach  der  Vorschrift  des  Haupt-Deputations-  und  lezteren  Reichs-Schlusses
  nicht  darunter  begriffen  seyn  können,  E.K.  M.  Unterstützung  bei
der  künftigen  Reichstäglichen  Unterhandlung  würde  erhalten  können.  Das
wesentliche  davon,  soviel  ich  es  in  meinem  Gedächtnis  habe  aufnehmen
können,  bestehet  darinnen  —  dass,  da  die  Catholische  Kirche  von  Deutschland
  nach  dem  lezteren  Reichs-Schluss  in  drey  Metropolitan-Sprengel,  nemlich
  die  Kaiserlich  Oesterreichische,  die  Königlich  Preussische,  und  die  des
übrigen  teutschen  Reichs  getheilt  werde,  und  da  nach  der  gesetzlichen  Bestimmung
  des  $  25  des  Deputations-Haupt-Schlusses  die  beiden  ersteren,
die  Königlich  Preussischen,  so  wie  es  vorhin  schon  die  Oesterreichischen
gewesen,  von  der  Metropolitan-Gerichtsbarkeit  des  Churfürsten  ausgeschlossen
seyen,  in  dem  zu  errichtenden  Concordat  auch  nur  von  dem  seiner  Gerichtsbarkeit
  allein  unterworfenen  gehandelt  werden  könne.«  ...

Folgt  die  für  Mittel-Deutschland  beabsichtigte  neue  Didöcesan-Eintheilung

  in  10—12  Bisthtimer.

763.  Staats-Minister  Frhr.  v.  Hardenberg  an  den  Staats-Minister  Graf
Hoym.  Berlin  1804  Oktober  29.

BR.  46.  B.  169.  Concept,  geschrieben  von  Küster,  gez.  Hardenberg.

Zustimmung  zu  dem  Berichte  Humbold!'s  vom  11.  August  18041)  wegen  Erwirkung
der  Päpstlichen  Zustimmung  zur  Aufhebung  der  Schlesischen  Klöster.  ?)

.  »Dieser  Bericht  bestätigt  völlig  die  Erwartung  und  Meinung,  welche
ich  E.  E.  unter  dem  19.  August?)  d.  J.  zu  eröffnen  die  Ehre  gehabt  habe.
Lässt  sich  darnach  eine  bestimmte  und  unumwundene  Zustimmung  des  Päpstlichen
  Hofes  nicht  hoffen,  so  scheinet  es  mir  selbst  rathsamer,  eine  vertlausulirte
  gar  nicht  einmal  zu  bewürken,  und  also  weder  auf  den  einen.

1)  No.  744.  2)  Cfr.  No.  777.  3)  No.  747.
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Okt.  26

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