1804
Okt.  29

Nov.  2

244  Urkunden  No.  768-764.

noch  auf  den  andern  der  beiden  Auswege  einzugehen,  welche  der  p.  von
Humboldt  noch  als  die  thunlichsten  vorgeschlagen  hat.  Denn  der  Päpstliche
Hof  wtirde  daran  immer  nur,  nach  seinem  System,  solche  Einschränkungen
und  Bedingungen  knüpfen  wollen,  wodurch  der  hiesigen  Regierung  zu  sehr
die  Hände  gebunden  und  die  aus  der  Klöster-Aufhebung  zu  hoflenden
Vortheile  wesentlich  aufgewogen  und  vermindert  wiirden.  Hat  man  aber
einmal  durch  Einlassung  mit  ihm  gewissermassen  die  Nothwendigkeit  seiner
Zustimmung  anerkannt,  so  dürfte  es  um  so  schwiriger  sein,  wieder  zuräckzutreten.
  Ich  glaube  nach  allem,  dass  man  der  Würde,  den  Prinzipien  und
dem  Interesse  eines  protestantischen  Souverains  gemäss,  auch  in  Schlesien,
so  wie  es  bereits  vielfältig  in  unsern  tibrigen  alten  und  neuen  Provinzen
seither  geschehen  ist  und  ferner  noch  geschiehet,  allein  aus  landesherrlicher
Machtvollkommenheit  mit  der  Klöster-Aufhebung  verfahren  könne,  und  dass
es,  um  aller  Beunruhigung  der  Gemüther  unter  den  katholischen  Einwohnern
daselbst  vorzubeugen,  genügen  werde,  den  p.  von  Humboldt  zur  Abwendung
aller  etwanigen  ungünstigen  Einwtirkungen  des  Römischen  Stuhls  hinreichend
instruiret  zu  haben  und  noch  nach  Maasgabe  unserer  Vorschritte  und  sonstiger
Umstände  fernerhin  zu  instruiren.

Ich  sehe  indess  E.  E.  erleuchteter  Meinung  hierüber,  so  wie  Ihrer  gefälligen
  Benachrichtigung  von  dem,  was  in  der  Sache  selbst  unterdess  geschiehet,
  dienstlich  entgegen,  und  setze  bis  dahin  eine  weitere  Instruirung
des  v.  Humboldt  aus.«

764.  Schriftwechsel  des  Auswärtigen  Departements  mit  dem  Reichstags-Gesandten
  Graf  Goertz  zu  Regensburg.  1804  November,  Desember.
R.  X.  79.

Unterredungen  met  Dalberg  über  die  Stellung  der  deutschen  katholischen  Kirche  zu
Rom;  Nothwendigkeit  des  Konkordats  für  Deutschland  ausser  Preussen  und  Oesterreich.
  Zurückweisung  der  Andeutungen  Troni's  wegen  direkter  päpstlicher  Verhandlungen
  mit  Preussen.\)  Urtheil  Dalberg’s  über  den  Papst.  Verhandlungen  Dalberg's
in  Paris  über  das  Konkordat.
Goertz.  Regensburg  November  2.
Chiffrirte  Ausfertigung;  nach  der  Dechiffrirung.

.  »Un  des  points  des  plus  essentiels  que  l’Electeur  m’a  encore
confi6  est?)  que  d’apres  ses  intentions  dor6navant  les  Ev&amp;ques  avec  tout  le
clerg6  catholique  en  Allemagne  seroient  dans  toutes  les  affaires  civiles  ef
criminelles  uniquement  soumis  &amp;  la  jurisdiction  du  Souverain  territorial,  ei
que  seulement  les  affaires  purement  ecclesiastiques  concernant  les  principe®
de  religion,  du  culte  ou  de  la  discipline  seroient  reservees  en  premidre  iNstance
  A  l’Ev&amp;que  provincial  et  en  seconde  &amp;  l’Electeur  comme  I’Archeveque
  et  Metropolitain;  quant  aux  possessions  germaniques  de  V.  M.,  nom-1)

  Cfr.  No.  682  und  918.
2)  Die  mehrfachen  Schreibfehler  der  Dechiffrirung  sind  verbessert.