Konkordat.  Rom.  Feiertage.  Entschädigungslande.  251

gesse  de  V.  M.  si,  au  cas  que  le  concordat  eät  lieu,  il  ne  seroit  pas  possible  N
d’ouvrir  aux  autres  Princes  les  facilit6s  pour  en  excepter  leurs  Etats,  s’ils
le  jugeroient  &amp;  propos.  Je  sais  positivement  que  l’Electeur  de  Baviere  a

ce  plan,  et  il  n'est  gu&amp;res  douteux  que  l’exemple  de  V.  M.  ne  seroit  suivi

par  plusieurs  autres  Princes.«  ...

768.  Das  Hoheits-  und  das  Auswärtige  an  das  Südpreussische  Nov.  19
Departement.  Berlin  1804  November  19.
RB.  7.  B.  2%.  C.  Concept,  gez.  Reck;  Hardenberg.
Die  »missbräuchliche  Fortdauer  der  Feyer  aufgehobener  Festtage«.

Antwort  auf  das  Schreiben  vom  28.  August!);  für  Verhandlungen  in
Rom  wegen  Verminderung  der  Festtage  sei  &gt;»itzt  weniger  als  jemals  der
Zeitpunkt&lt;«:  »Auch  kommt  es  in  der  That  gar  nicht  darauf  an,  auf  noch
fernere  Verminderung  dieser  Anzahl  anzutragen,  da  wirklich  in  vorigen
Zeiten  hierunter  schon  alles  Erforderliche  geschehen  und  nur  tibrig  ist,  dass
die  längst  vom  Landesherrn  negociirte  und  zu  Rom  erhaltene  Verminderung
dieser  Anzahl  beobachtet  und  die  Festtage  nicht  willkührlich  vermehrt
werden,  worüber  an  die  p.  Cammern  und  an  die  höhere  Geistlichkeit  eine
Hinweisung  auf  die  de  jure  schon  bestehende  Einrichtung  zu  ertheilen
seyn  wird.

Indessen  würde  eine  öffentliche  Publikation  im  Lande  hiertber  sehr
bedenklich,  auch  selbst  die  Fassung  jener  Hinweisung  auf  die  bestehende
Vorschrift  auf  das  vorsichtigste  dahin  einzurichten  seyn,  dass  man  gewiss
erwarte,  die  Geistlichkeit  werde  sich  diesen  Anordnungen  gehörig  fügen,
indem  alsdann  der  doppelte  heilsame  Zweck  erreicht  werde,  dass  die  bestehenden
  Festtage  desto  andächtiger  gefeyert  werden  und  der  gemeine
Maun  nicht  zu  viel  Arbeitstage  verliere;  welche  Fassung  jede  unrichtige
Auslegung  und  üble  Sensation  ausschliessen  wird.«  ...

269.  Immediat-Bericht  des  Staats-Ministers  v.  Angern.  Berlin  1804  Nov.  24
November  24.

RB.  89.  59.  J.  Ausfertigung.  Concept,  Anweisung  von  Back,  R.  i0.  Haupt-Kommission.  II.
XIV.  18,

Schwierigkeit,  das  »Domkapitularische  Vermögen«  auszumitteln  und  den  Schluss-Bericht
  über  die  Domkapitel  in  den  Entschädigungsprovinzen  aufzustellen;  die  Besetzung
  der  Dignitäten.

Eine  Cabinets-Ordre  vom  15.  November  1804  hat  die  Beschleunigung
der  Berichterstattung  gefordert:  Angern  hat  in  Folge  der  Cabinets-Ordre
vom  16.  Juli  18042)  »unterm  23.  ejusd.  die  Kammern  zu  Münster  und
Halberstadt  wegen  Aufnahme  des  Vermögens  von  den  drey  Dom-Capituln
zu  Münster,  Paderborn  und  Hildesheim  und  der  Erhebung  und  Berechnung

1!  Cfr.  No.  749.  2)  Cfr.  No.  728.