Königsberg  i/Pr.  255
eine  steinerne  Kirche  nebst  Glockenthurm,  Kirchhofe  und  den  nothübrigen

  Bediente  desselben  und  der  Kirche  errichtet  werden  sollte.
Es  heisst  ferner  darinn:

In  Rücksicht  des  Patronat-Rechts  wollen  Wir  und  Unsere  Nachfolger

diese  Kirche  und  die  tibrigen  Gebäude  jederzeit  auf  Unsere  Kosten

in  Dach  und  Fach  zu  unterhalten  schuldig  und  verbunden  seyn.
Beide  vorgedachte  Documente  sind  zwar  von  uns  nicht  originaliter  eingesehen
  worden,  das  letztere  soll  bei  dem  Brande  der  Kirche  verlohren  gegangen
  seyn,  indessen  lässt  sich  deren  Authenticität  nicht  wohl  bezweifeln,
da  sie  in  mehrern  Abschriften,  sowohl  in  den  Acten  des  ehemaligen  Etats-Ministeri
  zu  Königsberg  als  in  den  Acten  des  hiesigen  Geheimen  Archivs
und  in  den  letztern  noch  überdies  ein  Original-Schreiben  des  Königs  von
Polen  vom  15.  April  1614  vorhanden  ist,  worin  derselbe  den  Kurfürsten
bittet,  dass  die  Pacta  conventa  in  dieser  Rücksicht  erfüllt  und  mit  dem  Bau
der  katholischen  Kirche  bald  vorgegangen  werden  möge.

Der  Wehlausche  Friedensschluss  vom  Jahre  1667  mit  dem  grossen
Churfürsten  bestätigte  endlich  diese  Stiftung  nochmals  dahin:

dass  die  Kirche  in  Königsberg  mit  ihrem  Kirchhofe  und  andern  dazu
gehörigen  Grundstücken  bei  ihrer  Fundation  und  ihren  Gerechtsamen
in  demjenigen  Zustande,  wie  sie  vor  dem  Kriege  gewesen  und  seyn
sollen,  verbleiben  solle.

Dass  die  Kirche  und  die  übrigen  Wohngebäude  für  Pfarrer  und  Kirchenbediente
  aus  den  Landesherrlichen  Fonds  erbauet  worden,  lässt  sich  nicht
bezweifeln,  auch  ergeben  die  Acten  und  die  bei  der  Kammer  geführten
Rechnungen,  dass  der  Landesherr  seine  Verbindlichkeit  zur  Unterhaltung
der  Kirche  und  der  Kirchen-Gebände  jederzeit  anerkannt  habe,  indem  unter
andern  im  Jahre  1669  —  1100  Rthlr.  aus  dem  fiskalischen  Straf-Fonds,
von  dem  Jahre  1661-—-1718  ebenfalls  in  verschiedenen  Posten  8162  Fl.
20  Gr.  pr.,  in  den  Jahren  1730-—1734  —=  1305  Rthir.  und  im  Jahre  1760
und  1762  zur  Zeit,  als  russische  Truppen  das  Land  besetzt  hielten,  965  Rthir.
97  Gr.  zur  Reparatur  der  Kirchen-,  Pfarr-  und  Schul-Gebäude  angewiesen
worden.  Vor  dem  grossen  Brande,  der  im  Jahre  1764  einen  bedeutenden
Theil  der  Stadt  Königsberg  verwüstete,  besass  die  Kirche  9  eigenthümliche
Häuser.  Sieben  von  diesen,  die  in  der  Nähe  der  Kirche  standen,  wurden
nebst  dieser  ein  Raub  der  Flammen.  Zur  Bestreitung  der  Kosten  für  den
Wiederaufbau  der  Kirche  ward  gleich  nach  dem  Brande  eine  General-Collecte
  und  hinterher  auch  mittelst  höchster  Cabinets-Resolution  vom  25.
August  1779  zum  Wiederaufbau  der  abgebrannten  Pfarr-  und  Schul-Wohnung
  eine  Haus-  und  Kirchen-Collecte  bewilligt.  Der  Betrag  der  erstern,
welcher  sich  nur  auf  1236  Rthir  belief,  reichte  aber  nicht  hin,  um  die
Kosten  des  Baues  zu  bestreiten;  deshalb  ward  von  der  Gemeinde  der  nach
der  Versicherung  der  Ost-Preussischen  p.  Kammer  nur  unbedeutende  Ertrag

Nov.
wendigen  und  bequemen  Wohngebäuden  für  den  Pfarrer  und  ftir  die  er

1804
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