Königsberg  i/Pr.  257

mal  unbedingt  die  Unterhaltung  der  Kirche  und  Kirchen-Gebäude  in  baulichen  _
Würden  übernommen  habe,  weder  der  Kirche  noch  der  Gemeinde  angemuthet
werden  könne,  noch  ausser  den  bedeutenden  Zuschüssen  zum  Wiederaufbau
der  abgebrannten  Kirche  neue  Beiträge  zum  Bau  eines  Schul-  und  Pfarrhauses
  zu  leisten.  Es  dürfte  bei  diesen  Umständen  unsers  unvorgreiflichen
Dafürhaltens  auch  nichts  releviren,  ob  die  vorhandenen  Gebäude  zur  Wohnung
des  Pfarrers,  des  Schullehrers  oder  Cantors  und  des  Glöckners  hinreichend
sind  oder  nicht.  Jene  Gebäude  sind  ohne  alle  Beihülfe  des  Staats  erbauet
und  dabero,  wie  uns  dünckt,  als  ein  separates  Eigenthum  der  Kirche  und
der  Gemeinde  zu  betrachten;  der  Staat  hat  in  der  Erektions-Urkunde  und
in  den  Verträgen  die  Verpflichtung  übernommen,
die  nothwendigen  und  bequemen  Wohnungen  für  Pfarrer  und  Kirchendiener
  zu  erbauen  und  jederzeit  aus  eigenen  Mitteln  zu  erhalten,
auch  findet  sich  in  den  Acten  durchaus  nicht,  dass  in  den  vorigen  Zeiten,
so  oft  Kosten  zur  Reparatur  bewilligt  worden,  auf  den  Vermögens-Zustand  der
Kirche  Rücksicht  genommen  wäre.  Bei  dieser  Lage  der  Sache  dürfte  denn
auch  die  Gemeinde  nicht  grade  verpflichtet  seyn,  jene  Gebäude  dem  Pfarrer
und  den  Kirchenbedienten  zur  Wohnung  einzuräumen,  und  die  allgemeine
gesetzliche  Regel  scheint  nach  der  Bestimmung  des  Allgemeinen  Land-Rechts
Thl.  2  Tit.  11  $  710  auf  den  vorliegenden  Fall  keine  Anwendung  zu  finden.
Die  Kosten  zum  Wiederaufbau  des  Pfarr-Gebändes  sind  nach  dem
unterthänigst  beigefügten,  vom  Ober-Bau-Departement  revidirten  Riss  und
Anschlag  uf  .  .  .  .  20.0.4503  Rthlr.  371/,  Gr.
die  Kosten  zum  Wiederanfban  der  Schule,  Cantorund
  Glöckner-Wohnung  nach  dem  peiliegenden  Riss
und  Anschlage  auf  .  .  .  ..  20.3247  -  54,  -
Summa  auf  7761  Rtllr..  2  Gr.

ausgebracht.

Die  Differenz  der  erstern  Summe  mit  derjenigen,  die  in  dem  Bericht
des  General-Directorii  vom  24.  März  1800  nachgesucht  wurde,  rtihrt  daher,
weil  seit  Anfertigung  des  ersten  Anschlages  die  Preise  des  Arbeitslohns
und  der  Materialien  in  Königsberg  sehr  gestiegen  sind  und  in  der  innern
Construction  des  Gebäudes  einige  Abänderungen  für  nothwendig  erachtet
worden.  Zur  Beistreitung  dieser  Kosten  reichen  die  gewöhnlichen  Domainenund
  Kirchen-Ban-Fonds  nicht  zu,  indem  diese  alljährlich  durch  gleich
dringende  und  nothwendige  Domainen-  und  lutherische  Kirchen-  und  Pfarr-Bauten
  absorbirt  werden.  |

Wenn  dahero  E.  K.  M.  auf  das  Gesuch  der  katholischen  Gemeinde
huldreiche  Rücksicht  zu  nehmen  geruhen  wollen,  welches  Wir  Allerhöchstdero
  weisesten  Ermessen  lediglich  unterthänigst  anheimstellen,  so  würden
wir  unterthänigst  darauf  antragen:

dass  vorgedachte  Bau-Kosten  huldreichst  extraordinair  aus  Allerhöchstdero
  Dispositions-Casse  bewilligt  werden  mögen.
Granier,  Preussen  und  die  kath.  Kirche.  IX.  17

1808
v.25