Draheim.  Tempelburg.  269

und  Schulbediente  möglichst  zureichend  besolden  zu  können.  Da  durch  die
Auflösung  der  ehemaligen  Republik  Pohlen  die  Verpflichtungen  der  Welauer
und  Warschauer  Verträge  nach  der  darüber  eingezogenen  beistimmigen  Meinung
  des  Departements  der  auswärtigen  Angelegenheiten  erloschen  sind,  80
kann  die  Abstellung  eines  kirchlichen  Status  quo,  besonders  in  dem  vorliegenden
  Fall,  wo  die  kleinere  katholische  Kirchen-Parthey  zum  Nachtheil
und  auf  Kosten  der  ungleich  grössern  evangelischen  Kirchen-Parthey  zweckwidrig
  begünstigt  war,  keinem  Bedenken  unterworfen  seyn.

Wir  finden  uns  daher  verpflichtet,  den  Antrag  der  Pommerschen  Regierung
  und  Kammer  zu  E.  K.  M.  allergnädigsten  Genehmigung  um  so  dringender
  ehrerbiethigst  zu  unterstützen,  als  Beförderung  mehrerer  Religiosität
und  Sittlichkeit  und  ein  sorgfältigerer  Unterricht  der  Jugend  in  sämmtlichen
Gemeinden  des  Amts  Draheim  ein  sehr  wesentliches  Bedürfniss  ist.

Die  Kosten,  welche  die  Ausführung  dieser  wohlthätigen  Absicht  erfordert,
  sind  nach  einer  dartiber  angelegten  vorläufigen  Berechnung  nicht  unbedeutend.


Ausser  freyer  Wohnung  und  einem  jährlichen  Brennholz-Deputat  von
12  Klafftern  Holz,  welche  jedem  dieser  drey  neuen  Prediger  unentgeldlich
anzuweisen  seyn  würden,  ist  deren  Einkommen  mit  Inbegriff  des  aus  den
Gemeinden  erfolgenden,  bisher  von  dem  catholischen  Propst  bezogenen  Mess-Korns
  und  Pröven,  ingleichen  der  Stol-Gebthren  auf  250  bis  300  Rthlr.
angenommen.  Für  den  in  jeder  Parochie  anzustellenden  Küster  und  Schulmeister
  ist  ein  jährliches  baares  Gehalt  von  72  Rthir.  ausgeworfen.  Es  hat
ferner  die  Entschädigung  der  beiden  evangelischen  Prediger  zu  'Tempelburg,
welche  bisher  die  Gebühren  für  alle  in  sämmtlichen  Amts-Gemeinden  vorgefallene
  geistliche  Verrichtungen  genossen  haben  und  diese  nach  Anstellung
besonderer  Prediger  verliehren,  berücksichtigt  werden  müssen,  zu  welchem
Ende  ihrer  Seel-Sorge  die  nächsten  um  die  Stadt  Tempelburg  gelegenen  5
Dorfschaften  mit  einem  Einkommen  von  139  Rthir.  5  Gr.  9  Pf.  zugetheilt  sind.

Dem  Kantor  und  Organist  zu  Tempelburg  muss  hiernächst  ein  Emolument
  von  10  Schefel  Roggen,  welches  sie  bisher  von  dem  katholischen
Propst  genossen  haben,  gesichert  werden.

Endlich  hat  bei  der  Voraussetzung,  dass  bey  künftiger  Erledigung  der
jetzigen  catholischen  Pfarr-Stelle  zu  Tempelburg  deren  Einkommen  eingezogen
  und  zu  obigem  Behuf  verwandt  werden  solle,  auf  die  Besorgung
des  Gottes-Dienstes  und  des  Religions-Unterrichts  in  der  aus  129  Seelen
bestehenden  catholischen  Gemeinde  Bedacht  genommen  werden  müssen.
Vorläufig  sind  in  dieser  Absicht  240  Rthlr.  12  Gr.  ausgeworfen.  Da
sich  indessen  in  der  Nähe  von  Tempelburg  in  zweyen  Westpreussischen
adlichen  Dörfern  eatholische  Pfarre[n]  befinden,  welche  die  Seel-Sorge  in
der  kleinen  catholischen  Gemeinde  zu  Tempelburg  gegen  eine  angemessene
Vergütung  gerne  übernehmen  werden,  so  ist  es  wahrscheinlich,  dass  in  dieser
letzten  Ausgabe  noch  beträchtlich  erspart  werden  kann.  Ich,  ..  .  Massow,

1805
Jan.  16