1805
Jan.  16

270  Urkunden  No.  781—782.

behalte  mir  in  solchem  Falle  vor,  E.  K.  M.  wegen  Verwendung  dieser  et
wanigen  Ersparung  zu  Gehalts-Verbesserungen  für  die  sehr  dürftig  besoldeten
  Lehrer  des  Neustettinschen  Gymnasiums  oder,  wenn  ich  für  diese,
wie  ich  glaube,  aus  den  Mitteln  des  Marien-Stifts  zu  Alten-Stettin  eine
Verbesserung  vorschlagen  könnte,  zur  bessern  Besoldung  der  für  die  Provinz
  Pommern  und  deren  Militair  in  Stettin  angesetzten  beiden  catholischen
Prediger,  wovon  einer  nur  sehr  dürftig  und  der  zweite,  dessen  Stelle  daher
bis  jetzt  nicht  besetzt  werden  können,  gar  nicht  besoldet  ist,  allerunterthänigste
  Vorschläge  zu  thun.

Zur  Bestreitung  aller  jener  vorerwähnten  Erfordernisse  ist  nun  ein  jährlicher
  Fonds  nöthig  von  1445  Rthir.  17  Gr.  9  Pf.  Da  die  bey  künftig
eintretender  Vacanz  der  catholischen  Pfarr-Stelle  zu  Tempelburg  einzuziehende
  Einktinfte,  wenn  das  Mess-Korn  und  die  Naturalien  zu  mässigen
Preisen  berechnet  werden,  nur  701  Rthir.  5  Gr.  9  Pf.  ausmachen  und  durch
die  Stol-Gebtihren  aus  den  Amts-Gemeinden  nach  einer  ungefähren  Angabe
jährlich  217  Rthlr.  einkommen  dürften:  so  wiirde  zu  Realisirung  des  ganzen
Plans  annoch  ein  jährlicher  Betrag  von  527  Rthir.  12  Gr.  fehlen.  Dieser
kann  bis  auf  eine  Summe  von  152  Rithir.  3  Gr.  durch  Einziehung  der
Rügenwaldischen  Schloss-Prediger  und  Küster-Stelle  erfolgen,  als  wovon  die
erste  mit  einem  Gehalt  von  341  Rthlr.  13  Gr.  und  die  letzte  von  33  Rthilr.
20  Gr.  aus  dem  Rügenwaldischen  Amts-Etat  dotirt  ist.

Da  es  aber  zu  Beschaffung  jener  152  Rthlir.  3  Gr.  an  allen  sonstigen
Hülfs-Mitteln  fehlt,  so  muss  ich,  der  Staats-Minister  von  Voss,  allerunterthänigst
  antragen,  dass  E.  K.  M.  geruhen  wollen,  solche  aus  dem  Draheimschen
  Amts-Etat,  bey  welchem  nach  dem  eben  vestgestellten  neuen  Pacht-Anschlage
  ein  jährliches  Plus  von  Trinitatis  künftigen  Jahres  mit  552  Rthir.
12  Gr.  aufkommen  wird,  ergänzen  zu  lassen.  In  Betref  jener  Rügenwaldschen
  Stellen  missen  wir  bemerken,  dass  deren  Einziehung  um  so  unbedenklicher
  ist,  als  die  zu  der  genannten  Schloss-Kirche  gehörige  Gemeine
nur  aus  etwa  10  Familien,  welche  füglich  zur  Rügenwaldischen  Stadt-Kirche
eingepfarrt  werden  können,  besteht.  Der  Schloss-Prediger,  welcher  von  dem
beschränkten  Nutzen  seiner  Amts-Führung  tberzeugt  ist,  ist  dahero  auch
sehr  bereit,  eine  eben  erledigte  benachbarte  Dorf-Pfarre  anzunehmen,  wodurch
  dessen  Gehalt  längstens  mit  dem  1.  Septembr.  1805  disponible  seyn,
und  zusammen  genommen  mit  den  aus  dem  Draheimschen  Amts-Etat  erbetenen
  152  Rthlr.  3  Gr.  die  Mittel  darbieten  würde,  um  nach  dem  Antrage
der  Pommerschen  Regierung  wenigstens  eine  Parochie  ohne  Schmälerung
des  Einkommens  des  katholischen  Propsts  zu  Tempelburg  dotiren  und  errichten
  zu  können;  indem  eine  gänzliche  Realisirung  des  vorgetragenen  Plans
nur  nach  Erledigung  der  Tempelburgschen  katholischen  Pfarr-  und  der
Rügenwaldischen  Schloss-Küster-Stelle  stattfinden  kann.

E.K.M.  bitten  Wir  unter  dieser  Voraussetzung  um  allergnädigste  Autorisation,
  dass