Pommern.  Potsdam.  Gnesen.  Warschau.  271

1.  in  den  Draheimschen  Amts-Dörfern  drey  evangelische  Kirchspiele
hergestellt,

2.  sowohl  zu  deren  Dotirung,  als  zu  Entschädigung  der  beiden  evangelischen
  Prediger  zu  Tempelburg,  imgleichen  der  von  dem  catholischen
Propst  besoldeten  Kirchen-  und  Schul-Bediente,  auch  zu  Anordnung  eines
ıweckmässigen  Religions-Unterrichts  für  die  catholische  Gemeine,  die  Einkünfte
  der  Tempelburgschen  catholischen  Pfarr-  und  der  Rügenwaldischen
Schloss-Prediger-  und  Küster-Stelle  in  deren  Erledigungs-Fall  eingezogen,
auch  ein  besonderer  Ergäntzungsfonds  von  152  Rthlr.  3  Gr.  von  Trinitatis
1805  an  auf  den  Draheimschen  Amts-Etat  vorausgabt  werden  könne,

3.  endlich  auch  mit  Errichtung  einer  der  vorerwähnten  evangelischen
Parochien  sogleich  der  Anfang  gemacht  werden  könne,  als  durch  die  beabsichtete
  Versetzung  des  Rügenwaldischen  Schloss-Predigers  dessen  Einkommen
  disponible  wird.«

Rand-Verfügung,  geschrieben  von  Beyme:

»Approbirt  mit  dem  Beyfügen,  dass,  da  8.  M.  es  gern  genehmigen,  dass
p.  v.  Massow  aus  den  Fonds  des  Marien-Stifts  zu  Stettin  die  nöthigen  Verbesserungen
  für  die  sehr  dürftig  besoldeten  Lehrer  am  Gymnasium  zu  Neustettin
  vorschlagen  darf,  die  Ersparnisse  an  dem  für  den  katholischen  Gottesdienst
  in  Tempelburg  reservirten  Fonds  zu  seiner  Zeit  vorgeschlagenermaassen
  verwendet  werden  können.  Bey  dieser  Gelegenheit  soll  v.  Massow
aufgefordert  werden,  im  Fall  des  Abgangs  eines  katholischen  Geistlichen  in
Potsdam  an  dessen  Stelle  ein  Subject  zu  proponiren,  das  beyder,  der  teutschen
  und  Polnischen  Sprache  mächtig  ist,  mit  dem  Beyfügen,  dass,  wenn
sich  auch  früher  eine  Gelegenheit  fände,  einen  solchen  katholischen  Geistlihen
  in  Potsdam  ohne  besondern  Zuschuss  anzustellen,  solche  nicht  unbenuzt
  gelassen  werden  müsse,  weil  es  für  die  vielen  unter  den  Garden  befindliehen
  Polnischen  Soldaten  ein  Bedtrfniss  sey.«  1)

Hiernach  Cabinets-Ordre  an  Voss  und  Massow,  Berlin  1805  Januar  22.
BR.  89.  Minüten  des  Cabinets,

1805
Jan.  16

Jan.  22

Schreiben  Hoym’s  an  Massow  s.  unter  dem  8.  December  1804,  No.  774.  Jan.  18

782.  Immediat-Bericht  des  Staats-Ministers  v.  Voss.  Berlin  1805  Jan.  18

Januar  19.

R.  89.  32.  D.  Ausfertigung.  Concept,  korrigirt  von  Voss:  Gen.-Direktorium  Südpreussen.
LXXT.  212.  a.
Wiederbesetzung  des  Erzbisthums  Gnesen  und  des  Bisthums  Warschau;  Zuweisung
der  bei  Vereinigung  dieser  beiden  Bisthümer  sich  ergebenden  Ersparnisse  an  den
Südpreussischen  Schulfonds.  Für  Gnesen-Warschau  wird  der  jetzige  Bischof  von

l)  C£r.  No.  156.