1805

Jan.  19

272  Urkunde  No.  782.

Posen,  Graf  Racıynski,  für  Posen  der  Dompropst  v.  Malczewski  zu  Onesen  turgeschlagen!)
  Wahlmodus  beim  Domkapitel  in  Gnesen.  Ueberweisung  einer  Pension
aus  der  Abtei  Lubin  an  den  Leutnant  Grafen  von  Hohenzollern.

...  Schlägt  [1.]  die  Ernennung  des  neuen  Erzbischofs  von  Gnesen  mit
Beilegung  der  Temporalien  vom  1.  Juni  d.  J.  vor.

.  »[2.])...  Nach  meiner  Ueberzeugung  dürfte  zu  Erreichung  E.K.
M.  ...  Intention?)  mit  dem  Bisthum  Warschau  dessen  Verbindung  mit  dem
Erzbisthum  Gnesen  einer  gänzlichen  Auflösung  vorzuziehen  sein.  Die  Stiftung
  des  Bisthums  Warschau  mit  päpstlicher  Bestätigung?)  scheint  mir  noch
zu  neu  zu  sein,  um  hoffen  zu  können,  dass  der  päpstliche  Stuhl  geneigt
sein  sollte,  den  geschehenen  Schritt  schon  wieder  zurück  zu  machen.  Alle
Schwierigkeiten  von  Seiten  des  Oberhaupts  der  römisch-katholischen  Kirche
werden  aber  vermieden,  wenn  E.  K.  M.  zu  beschliessen  geruhen,  dass  die
Diözesen  Gnesen  und  Warschau  dergestalt  combinirt  werden,  dass  der  Erzbischof
  von  Gnesen  zugleich  Bischof  von  Warschau  sei.

Die  Einkünfte  des  Bisthums  Warschau  betragen  überhaupt  12135  Rthlr.
15  Gr.  31/,  Pfg.  Sie  bestehen  in  9992  Rthir.  —  Gr.  11!/,  Pfg.  an  Competenz
  von  den  zum  Besten  des  Bisthums  eingezogenen  vormaligen  Posenschen
  Archidiaconats-Gütern  mit  Zurechnung  eines  Zuschusses  von  5992  Rthlr.
—  Gr.  111’,  Pfg.  aus  den  Ueberschüssen  von  den  zu  den  Domainen  geschlagenen
  geistlichen  Gütern  tiberhaupt,  und  in  2143  Rthir.  15  Gr.  4  Pfg.
an  Competenz  von  der  Commendatur-Abtei  Lubin!),  welche  der  verstorbene
Bischof  von  Miaskowski5)  mit  besessen  hat,  und  diese  Summen  sind  respective
bei  der  Warschauer  und  Posener  Krieges-  und  Domainen-Casse  etatsmässtg.

Jene  9992  Rthir.  —  Gr.  11!/,  Pfg.  würden  bei  der  Combination  des
Bisthums  Warschau  ganz  erspart  werden,  in  Absicht  der  Commendatur-Abtei
Lubin  und  ihrer  gedachten  Reventien  aber  proponire  ich  allerdevotest,  sie
dem  ktinftigen  Inhaber  des  combinirten  Erzbisthums  und  Bisthums  in  Gnaden
zu  conferiren,  damit  derselbe  darin  einige  Belohnung  für  die  mit  der  zu
tibernehmenden  Warschauer  Diözese  verbundene  Mühwaltung,  so  wie  eine
Schadloshaltung  für  die  damit  verkntipfte  offizielle  Ausgaben  finde  und
nicht  zu  sehr  gegen  seinen  Vorgänger  gekürzt  zu  sein  glaube,  wenn  er  einen
grössern  Wirkungskreis  bei  einer  bedeutenden  Verminderung  der  erzbischöflichen
  Einkünfte  zu  übernehmen  hat.

[3.]  Diese  erzbischöflichen  Einkünfte  haben  bisher  41289  Rthir.  aus
gemacht;  E.  K.  M.  haben  jedoch  besage  höchster  Cabinets-Ordre  vom  17.
März  1801)  bereits  als  Höchstdero  Absichten  entsprechend  erklärt,  dass
bei  Wiederbesetzung  des  Erzbisthums  dessen  Competenz  auf  30000  Rthlr.
bestimmt  werde.  Diese  Summe  wird  nach  meinem  submissesten  Ermessen

1)  Cfr.  No.  776  und  787.

2)  Cabinets-Ordre  an  Voss  vom  17.  März  1801,  No.  2%.

3)  Cfr.  No.  105,  Anm.  2.  4)  Benediktinerabtei  in  Posen.
5)  Erster  Bischof  von  Warschau.  6;  No.2%X0.