Gnesen.  Warschau.  273

auch  bei  der  in  Rede  stehenden  Combination  der  Wiirde  des  Amts  und  den  „1805

mit  diesem  verbundenen  Ausgaben  genugsam  entsprechen,  und  ich  nehme
daher  nicht  Anstand,  auf  E.  K.M....  definitive  Festsetzung  anzutragen:
dass  das  Einkommen  des  ktinftigen  Erzbischofs  von  Gnesen  und  Bischofs
von  Warschau  mit  30000  Rthir.  Competenz  in  ersterer  und  in  den  2143
Rthir.  15  Gr.  4  Pfg.  von  der  Commendatur-Abtei  Lubin  in  letztrer  Qualität,
zusammen  also  in  32143  Rthir.  15  Gr.  4  Pfg.  bestehen  und  davon  die  dem
Erzbischofe  und  Bischofe  obliegende  Unterhaltung  der  Consistorien  zu  Gnesen,
Lowicz  und  Warschau  mit  bestritten  werden  solle.

[4.]  Wenn  E.  K.M.  diesem  Antrage  zu  deferiren  nicht  Bedenken  finden,
30  wird  gegen  bisher  eine  Minderausgabe  an  erzbischöflichen  Competenzgeldern
  von  11289  Rthir.  entstehen.

Schon  in  meinem  ...  Berichte  vom  14.  März  1801!)  wegen  des  Absterbens
  des  Grafen  v.  Krasicki  habe  ich  dem  Vorschlage,  seinem  Nachfolger
die  verminderte  Competenz  anzuweisen,  die  ..  ..  Bitte  hinzugefügt,  dass  die
dadurch  entstehende  Ersparnis  der  Verstärkung  des  stidpreussischen  Schulfonds
  gewidmet  werden  mögte;  E.  K.  M.  haben  diesen  Wunsch  damals  nicht
ausdrücklich  zurückgewiesen,  und  ich  schmeichle  mir  daher,  dass  Allerhöchstdieselben
  es  nicht  in  Ungnade  aufnehmen  werden,  wenn  ich  mich  jetzt  von
neuem  für  den  Schulfond  mit  der...  ..  Bitte  verwende,  demselben  von  jenen
11289  Rthilr.  die  runde  Summe  von  jährlich  10000  Rthlr.  huldreichst  zu
bewilligen.

Ohne  diese  Beihtilfe  ist  der  Schulfond,  ungeachtet  derselbe  gegenwärtig,
nachdem  die  specielle  Orts-Schulbedürfnisse  den  Ortschaften  selbst  zur  Bestreitung
  aufgelegt  sind,  nur  die  allgemeine  Schul-Bedürfuisse,  als  Schullehrer-Beminarien,
  gelehrte  Schulen  und  academische  Lehrstühle  nebst
älteren  Pensionen  und  Verbindlichkeiten  zu  bestreiten  hat,  nicht  im  Stande,
bei  seiner  eingeschränkten  und  nicht  steigenden  Einnahme  die  hiezu  erforderlichen
  Ausgaben  zu  liefern,  und  ich  darf  deshalb  und  wegen  des
Nachteils,  welcher  aus  dieser  seiner  Unzulänglichkeit  für  das  südpreussische
Erziehungswesen  unausbleiblich  entstehen  miisste,  mit  Zuversicht  hoffen,
dass  E.K.  M.  ihm  die  nötige  Unterstützung  nicht  zu  versagen...  .  geruhen
werden.

Im  Gewährungsfalle  bleibt  bei  der  Veränderung  mit  den  Einkünften
des  Erzbisthums  doch  immer  noch  eine  Ersparnis  von  1289  Rihir.  und
bei  Warschau  von  9992  Rthir.  —  Gr.  11!/,  Pfg.

[5.]  Bei  Gelegenheit  der  Errichtung  des  Bisthums  Warschau  ward  für
dessen  Bischof  das  Primatial-Palais  in  Warschau  zur  Residenz  bestimmt,
welches  ehemals  dem  jedesmaligen  Erzbischof  von  Gnesen  als  Primas  gewidmet
  war;  der  letztverstorbene  Erzbischof  behielt  dahingegen  zu  seinem
Wohnsitz  nur  das  in  Skierniewice  befindliche  Landschlos  nebst  Garten.  Da

1}  No.  289.
@ranier,  Preussen  und  die  kath.  Kirche.  IX.  18

Jan

.19