Gnesen.  Warschau.  Ressortverhältniss.  275

des  Erzbisthums,  durch  welche  Höchstdenselben  eine  neue  Gelegenheit  zur
Belohnung  eines  verdienten  Geistlichen  eröfnet  wird.

[7.)  Durch  die  Erhebung  des  Dom-Propsts  v.  Malczewski  zu  der  einen
oder  der  anderen  der  vorerwähnten  Diöcesen  wird  übrigens  auch  die  Dom-Propstei
  zu  Gnesen  zu  Höchstdero  Collation  erledigt.

[8.]  Indem  ich  tiber  die  vorstehenden  Anträge  mir  Höchstdero  Befehle
erbitte,  darf  ich  nicht  unbemerkt  lassen,  dass  nach  der  Verfassung  und
den  Rechten  des  Dom-Capituls  zu  Gnesen  nach  der  von  E.  K.  M.  erfolgten
Nomination  ein  Wahl-Actus  des  Dom-Capituls  der  päpstlichen  Bestätigung
vorangeht,  dem  ein  Commissarius  der  Posenschen  Kammer  beiwohnt,  um
darauf  zu  halten,  dass  kein  andrer  als  der  von  E.  K.  M.  nominirte  Candidat

gewählt  werden  darf.«  ...

Rand-Verftgung,  geschrieben  von  Beyme:
»22.  Januar  1805.

Ad.  1  bis  5,  zu  approbiren.

ad.  6,  wollen  8.  M.  den  Bischof  von  Posen,  Grafen  v.  Raczinski,  zum
Erzbischof  von  Gnesen  und  Bischoff  von  Warschau,  dagegen  aber  den  Dompropst
  v.  Malczewski  zu  Gnesen  zum  Bischoff  von  Posen  ernennen.

ad.  7,  soll  Ref.  Vorschläge  thun,

ad.  8,  zu  approbiren.

Exp.  hiernach
1.  an  Ref.  mit  dem  Beyfügen,  dass  von  der  Commendatur-Abtey  Lubin

jährlich  1200  Rthir.  Pension  an  den  Lieutenant  Grafen  v.  Hohenzollern  im
Fusilier-Bataillon  v.  Stutterheim  vom  1.  Junii  d.  J.  an  so  lange  als  Pension
entriehtet  werden  sollen,  bis  die  Commendatur-Abtei  des  Klosters  Paradies
vacant  wird  und  die  Pension  auf  die  Einkünfte  derselben  übertragen
werden  kann.

2.  an  den  Lieutenant  Grafen  von  Hohenzollern  in  Verfolg  des  leztern

Schreibens  an  denselben.  «

Hiernach  Cabinets-Ordre  an  Voss,  Berlin  1805  Januar  22.
Gen.-Direktorium  Südpreussen.  Ortschaften.  282.a.  Ausfertigung.

783.  Immediat-Bericht  des  Staats-Ministers  Frhr.  v.  Schroetter.  Berlin

1805  Januar  20.
R.  89.  30.  D.  Ausfertigung,

Die  auf  Antrag  des  Staats-  Ministers  v.  Massow  vom  11.  Mai  1804  durch  Cabinets-Ordre
com  15.  November  1804  verfügte  Ueberweisung  auch  der  katholischen  Kirchen-  und  SchuW-Sachen
  von  den  Provinzial-Depariements  an  das  Geistliche  und  Schul-Departement.i)

.  »Der  Staatsminister  v.  Massow  stüzt  seinen  Antrag  nach  dem
Immediat-Bericht  allein  nur  darauf:  dass  durch  diese  Vereinigung  der  Geist-1:

  C£r.  No.  657  und  789.

18*

1806
Jan.  19

Jan.  22

Jan.  20