Ressortverhältniss.  Miinster.  281

verbreiten  könnte,  auf  den  es  bei  jeder  guten  Regierung  zum  Besten
ihrer  selbst  und  des  Volcks  doch  eigentlich  nur  ankommen  kann.

Um  dieses  aber  zu  bewirken,  das  heisst,  um  Priester  und  Schullehrer
zu  Organen  der  Regierung  und  zu  Wächtern  des  Volcks-Moralität  zu  bilden,
kann  wohl  nur  durch  die  Behörde  geschehen,  welche  sie  öfters  zu  sehen,
su  beobachten,  zu  controlliren,  aber  auch  die  Mittel  in  Händen  hat,  auf
ihre  Belohnung,  Verbesserung  und  auf  alles  das  Rücksicht  zu  nehmen,  was
den  Priester-Stand  seiner  eigentlichen  Bestimmung  näher  "bringen  und  ihm
eine  angenehmere  Existenz  schaffen,  zugleich  aber  ihn  auch  dem  Volck
selbst  angenehm  machen  kann;  und  dies  ist,  wie  ich  es  schon  zu  sagen  mir
unterstanden,  keine  andere  als  die  obere  Polizey-  und  Finanz-Behörde.

Aus  diesen  Ursachen  würde  sich  dahero  der  gegenseitige  Antrag  begründen
  lassen,

auch  in  Ost-  und  Westpreussen  wenigstens  die  Angelegenheiten  der
catholischen  Geistlichkeit,  so  wie  es  in  Neu-Ostpreussen,  Süd-Preussen
und  Schlesien  schon  der  Fall  ist,  auf  jede  Weise  aber  alle  Schul-Sachen
  dem  Provincial-Departement  ganz  abzutreten  und  von  selbigem
  bearbeiten  zu  lassen.

Ich  schmeichle  mir  nicht  zu  viel,  aber  ich  glaube,  dass  in  einigen
wenigen  Jahren  die  Resultate  dieser  Einrichtung  sehr  vorteilhaft  für  das
Beste  der  Nation  ausfallen  würden.  !)

Das  Südpreussische  Departement  ist  ganz  mit  mir  einverstanden,  ?2)  und
es  würde  auch  ihm  kränkend  seyn,  das  Geistliche  und  Schulwesen  abtreten
zu  müssen.«  ...

Cabinets-Ordre  an  Voss  und  Massow,  und  an  Voss  s.  unter  dem
16.  und  dem  19.  Januar  1805,  No.  781  und  782.

784.  Cabinets-Ordre  an  den  Generalleutnant  v.  Blücher.  Berlin  1805
Januar  24.
B.  70.  Münster.  Geistliche  Sachen.  11.  Abschrift.
Ablehnung  des  Antrags  wegen  eines  katholischen  Garnisonpredigers  für  Münster  3)
.  »Aus  Eurem  Berichte  vom  15.  d.  habe  Ich  die  Gründe  ersehen,
welche  Euch  bestimmt  haben,  um  einen  eignen  katholischen  Geistlichen  für
die  Garnison  zu  Münster  anzuhalten.  Ich  verkenne  zwar  Eure  gute  Absicht
  nicht,  indessen  gestatten  Mir  die  bestehenden  Verhältnisse  und  Einrichtungen
  nicht,  Euren  Antrag  zu  genehmigen,  auch  glaube  Ich  nicht,  dass
die  Anstellung  eines  solchen  Geistlichen  daselbst  so  unumgänglich  nötig  sein
dürfte,  weil  andere  Garnisons,  z.  B.  in  West-  und  Südpreussen,  wo  die  grössere
Anzahl  ebenfalls  katholisch  ist,  keine  besondere  katholische  Militair-Geist-1)

  Vorlage:  »wiirde«.  2)  Cfr.  No.  816.
3)  Cfr.  No.  630  und  788.

1805
Jan.  20

Jan.  22

Jan.  24