1806
Jan.  26

Jan.  31

Jan.  28

286  Urkunden  No.  787—789.

oder  einen  andern  Civil-Kommissar  bewachen  zu  lassen,  da  die  Anhänglichkeit
  des  erstern  an  E.  K.  M.  und  seine  Folgsamkeit  für  Allerhöchste  Befehle
  und  Intentionen  auch  ohnedem  keinem  Bedenken  unterliegt.  In  Voraussetzung
  E.  K.M.  ...  Genehmhaltung  habe  ich  daher  das  beigeschlossene
Bervollmächtigungs-Reskript  für  den  Wahl-Kommissar  ex  gremio  capituli,
jedoch  in  blanco  ausfertigen  lassen,  in  der  Absicht,  den  Nahmen  des  zu
Bevollmächtigenden  dann  erst  einzurücken,  wenn  ich  mich  bei  meiner  Arwesenheit
  in  Posen  erst  unterrichtet  haben  werde,  welchem  von  den  Prälaten
oder  Canonicis  des  Kapitels  mit  dem  gegründetsten  Vertrauen  dieses  kommissarische
  Geschäft  aufzutragen  seyn  wird.  ...

Nach  Vollendung  der  Wahlen  wird  tibrigens  zur  Ausfertigung  der  Nominationspatente
  und  zur  Auswirkung  der  erforderlichen  päpstlichen  Bestitigung
  fortzuschreiten  seyn.&lt;  ...

Rand-Verfügung,  geschrieben  von  Beyme:
»31.  Januar  1805.

Bey  Remission  der  vollzogenen  Anlagen  zu  approbiren.«

Hiernach  Cabinets-Ordre  an  Voss,  Berlin  1805  Januar  31.
Gen.-Direktorium  Sädpreussen.  Ortschaften.  242.  a,  Ausfertigung.

788.  Bericht  der  Pommerschen  Regierung  an  das  Geistliche  Departement.

  Stettin  1805  Januar  28.

R.  30.  169.  a.  Ausfertigung,  gez.  v.  Eickstedt;  v.  d.  Osten;  Schiffmann;  Roebe;  Wiegand;
Hesnpel;  Ockel;  Reck;  Oelschläger;  Schultz;  Eickstedt;  Ruth;  Brandt.

Die  Gehaltsrerbesserung  für  die  beiden  katholischen  Geistlichen  ın  Stettin.)

Berichten  auf  eine  erneute  Vorstellung  des  p.  Heinevetter  vom  13.  November
  1804:  ...  »Dass  die  Stelle  des  zweiten  katholischen  Predigers  seit
der  im  Jahre  1801  geschehenen  Versetzung  desselben  nach  Potsdam  unbe
sezt  geblieben  ist.  Durch  das  Hofrescript  vom  16.  November  desselben
Jahres  wurden  wir  zwar  angewiesen,  uns  wegen  Mission  eines  zweiten  katholischen
  Predigers  aus  dem  Dominicaner-Kloster  zu  Halberstadt  an  die
dortige  Regierung  zu  wenden,  da  es  denn  des  Klosters  Sache  sey,  den
Missionarius  so  weit  zu  unterstiizzen,  dass  er  bestehen  könne.  Der  Prior
des  Dominicaner-Klosters  hat  aber  nach  seiner  uns  von  der  Halberstädtschen
Regierung  überschickten  ..  .  Erklärung  vom  5.  Januar  1802  ...  angezeigt,
dass  sie  zwar  einen  Geistlichen  hieher  schicken  würden,  aber  auf  keine
Weise  für  seinen  Unterhalt  sorgen  könnten.  Indess  ist  auch  die  versprochene
Mission  eines  Geistlichen  bisher  unterblieben,  und  der  P.  Heinewetter  hat
nicht  nur  die  Amtsgeschäfte  des  zweiten  katholischen  Predigers  mit  velrichtet,
  sondern  auch  dessen  jährlichen  Gehalt,  200  Gulden  aus  Rom,  von

1!  Cfr.  No.  699,  781  und  796.