Gnesen.  Posen.  Stettin.  Neuostpreussen.  287

dem  Bischof  zu  Hildesheim  gezogen.  Die  Anstellung  eines  zweiten  Predigers
  scheint  aber  bei  den  vielen  Amtsgeschäften  der  hiesigen  katholischen
Geistlichen  um  so  mehr  nöthig  zu  seyn,  als  dem  P.  Heinewetter  nach  dem
von  ihm  übergebenem  Atteste  seines  Arztes  ...  wegen  Seiner  geschwächten
Gesundheit  die  Verwaltung  beider  Stellen  nicht  möglich  zu  seyn  scheint.

Das  Gehalt  des  ersten  katholischen  Geistlichen  besteht  übrigens  an
Fixis  in  200  Rthir.  aus  der  Sct.  Hedwigs-Kirchen-Casse  zu  Berlin,  und  das
des  zweiten  Geistlichen  in  200  Gulden  aus  Rom,  die  von  dem  Bischof  zu
Hildesheim  ausgezahlt  werden.

Der  Prediger  P.  Heinewetter  bittet  deshalb  ...  für  beide  Geistliche
um  eine  jährliche  Zulage  von  400  Rthir.  nebst  4  Faden  Deputat-Holz,  und
es  scheint  keinem  Bedenken  unterworfen  zu  seyn:

dass  eine  solche  Zulage  bei  dem  so  geringen  Gehalte  zur  nothdürftigen
  Subsistenz  beider  Geistlichen  noch  erforderlich  ist,
zumal  da  beyde  ...  gar  keine  Accidenzien  ausser  den  Gebühren  haben,  die
sie  für  die  zweimalige  Bereisung  der  Garnisonen  von  den  Pommerschen
Regimentern  erhalten.&lt;  ...

m  —

Cabinets-Ordre  an  Angern  s.  unter  dem  25.  Januar  1805,  No.  786.

Cabinets-Ordre  an  Voss  3.  unter  dem  26.  Januar  1805,,  No.  787.

189.  Cabinets-Ordre  an  den  Staats-Minister  Frhr.  v.  Schroetter.  Berlin
1805  Januar  31.
R.  89.  Minüten  des  Cabinets.  119.
Die  Leitung  der  katholischen  Angelegenheiten  in  Neuostpreussen  soll  ihm  verbleiben,
nur  über  die  Reglements  und  Gesetx-Entwürfe  soll  er  sich  mit  dem  Geistlichen  Departement
  verständigen.')

»Da  Ihr  Euch  mit  eben  so  rtihmlichen  als  glücklichem  Eifer,  wie  Ich
aus  Euerm  Bericht  vom  20.  d.  M.?)  ersehe,  für  die  katholischen  Geistlichen
und  Schul-Angelegenheiten  in  Neuostpreussen  interessirt,  so  will  Ich  Euch
die  Leitung  derselben  durch  eine  Ressort-Verbindung  nach  dem  Antrage
des  Staats-Ministers  v.  Massow  nicht  entziehen,  sondern  zu  Erhaltung  der
Einheit  in  den  Grundsätzen  blos  festsetzen,  dass  Ihr  über  allgemeine  Einriehtungen,
  Reglements  und  Gesetz-Entwürfe  in  diesen  Sachen  mit  dem
Geistlichen  Departement  gemeinschaftlich  zu  Rathe  gehen  und  in  dieser
Rücksicht  also  mit  demselben  Euch  tiber  die  etwanigen  näheren  Bestimmungen
  vereinigen  mflsset.«

Auch  Angern  hatte  im  December  1804  gegen  Massow’s  Antrag  Einspruch
  erhoben,  ?)  und  die  Korrespondenz  zwischen  Massow  und  dem  gelj

  Cfr.  No.  656  und  911.  2)  No.  783.  3)  Cfr.  No.  911.

1805
Jan.  28

Jan.  29

Jan.  31

Jan.  31