1805
Jan.  31

Jan.  31

288  Urkunden  No.  789790.

sammten  General-Direktorium  führte  bis  zum  Oktober  1806  nur  zu  dem
Ergebnisse,  dass  die  »beyderseitigen  Meynungen«  dem  Könige  vorgetragen
werden  sollten.

Gen.-Direktorium.  General-Departement.  LIX.  5.

790.  Immediat-Vorstellung  des  Fürsten  Joseph  zu  Hohenlohe,  Bischofs
von  Breslau.  Breslau  1805  Januar  31.
R.  46.  B.  165.  a.  Ausfertigung.
Gegen  Ueberlassung  katholischer  Kirchen  an  protestantische  Gemeinden;  will  das
Simultlaneum  gestalten.)

»E.  K.  M.  haben  den  protestantischen  Gemeinden  in  Cunau,  Saganscheı,
und  in  Giesmansdorff,  Loewenbergschen  Kreises,  die  darin  belegenen  katholischen
  Kirchen  mit  appertinentiis  zur  freien  Disposition  zu  überlassen  ...
geruhet.  Mehrere  Gemeinden,  dadurch  ermuntert,  haben  bereits  ähnliche
Gesuche  bei  Allerhöchst  Denselben  angebracht;  Im  Fall  der  Erhörung  ihrer
diessfälligen  Bitten  werden  tiber  Hundert  protestantische  Gemeinden  im
Breslauer  und  Glogauer  Departement  dieselben  Bitten  wagen.  Die  katholische
  Religion  in  meiner  Diöces  ist  daher  in  Gefahr,  über  hundert  Kirchen
mit  appertinentiis  zu  verliehren,  und  diese  werden  den  gänzlichen  Verfall
von  einigen  Funfzig  mit  Pfarrern  besezten  Parochien  nach  sich  ziehen,  weil
die  Pfarrer  in  den  erwähnten  Departements  grösstentheils  von  den  Wiedmuthen
  dieser  Kirche[n)  leben,  die  alsdann  nicht  werden  subsistiren  können,
wenn  diese  Kirchen  mit  appertinentiis  den  protestantischen  Gemeinden
sollten  übergeben  werden,  und  die  katholischen  Einwohner  dieser  Distriete,
mehr  als  100000  Communicanten,  würden  aller  Religionsübung  beraubt  sein.

In  dieser  Rücksicht  unterwinde  ich  mich  meiner  Oberhirtlichen  Pflicht
gemäss,  in  der  Anlage?)  die  Ursachen  ...  anzugeben,  die  mich  bestimmt
haben,  E.  K.  M.  allerdemüthigst  zu  bitten:

die  katholische  Religion  in  meiner  Diöces  noch  ferner  in  dem  rahigen
Besitze  ihrer  eigenthümlichen  Kirchen  cum  appertinentiis  ...  zu  schätzen
und  zu  belassen,  die  protestantischen  Gemeinden  hingegen  mit  ihren  Bitten
zur  Ruhe  verweisen  zu  lassen.  Wenn  es  den  protestantischen  Gemeinden
an  Kirchen  zur  Abhaltung  der  öffentlichen  Gottes-Verehrung  mangelt,  50
will  ich  gern  an  denjenigen  Oertern,  in  welche  sie  keine  eigene  kirchlichen
Gebäude  besitzen,  ihnen,  so  wie  ich  es  bereits  in  Gleiwitz  nachgegeben
habe,  den  Mitgebrauch  der  katholischen  Kirchen  oder  das  Simaltaneum
gegen  Reversales  erlauben  und  mich  bemühen,  nach  Möglichkeit  ihren
Wünschen  zu  entsprechen.  Ich  lebe  daher  in  der  allerdemüthigsten  Hofnung,
  dass  Allerhöchst  Dieselben  meine  ...  Bitte  zu  erhören  und  der
katholischen  Religion  in  meiner  Diöces  ihre  Kirchen  und  Wiedmuthen  als
ihr  Eigenthum,  [welches]  ihr  durch  viele  Friedensverträge  ist  zugesichert

1!  Cfr.  No.  79.  2)  8.  u.