296  Urkunden  No.  7%—-791.

0  schen  Ftirstenthümern,  auch  in  einem  grossen  Theile  des  Breslauschen  und

Schweiduitzschen  Fürstenthums  wenige  oder  gar  keine  katholische  Pfarrer
mehr  leben  können,  weil  diese  nur  grössten  Theils  durch  den  Besitz  dieser
Kirchen  und  Wiedmuthen  subsistiren,  und  die  katholischen  Einwohner  dieser
Distriete,  mehr  als  100000  Communicanten,  werden  alsdenn  des  kostbarsten
Kleinods,  was  der  Staat  den  Bürgern  sichern  kan,  der  freien,  ungestörten
Religions-Uebung  beraubt,  sich  genöthiget  sehen,  entweder  ihre  Wohnörter
zu  verlassen  und  sich  dahin  zu  begeben,  wo  katholische  Seelsorger  noch
existiren,  oder  einige  Meilen  zu  laufen,  um  einen  Geistlichen  ihrer  Religion
aufzufinden  und  den  Gottesdienst  abwarten  zu  können.

Welchen  Eindruck  diess  auf  die  übrigen  zur  Breslauer  Diöces  gehörigen
und  auf  eine  Million  sich  belanfenden  Katholicken  machen  würde,  lässt  sich
schon  aus  den  allgemeinen  Klagen  und  Besorgnissen  schliessen,  welche  sich
bei  der  Wegnahme  der  Kirchen  zu  Cunau  und  Giesmansdorff  erhoben  haben.

Nicht  nur  das  Band  der  Verträglichkeit  und  des  guten  Einverständnisses,
  das  beide  Religionsgenossen  gegenwärtig  so  genau  verbindet,  dass
sie  in  christlicher  Bruderliebe  und  Hand  in  Hand  nach  ihrem  Stande  und
ihrer  Lage  zum  allgemeinen  Besten  ihr  Schärflein  beitragen  und  friedlich
zusammen  leben,  würde  ganz  zerrissen  werden,  und  dagegen  Hass,  Verbitterung,
  Neid,  Unduldsamkeit,  Verfolgung  die  Gemtither  einnehmen  und
daraus  wechselseitige  Kränkungen  und  Vorwürfe  entstehen,  sondern  die
gegenwärtigen  evangelischen  Geistlichen  selbst  wtrden  an  ihren  bisherigen
Einkünften!)  durch  die  Gemeinden,  welche  auf  Kosten  der  Katholicken
eigene  Seelsorger  anzustellen  und  eigene  Kirchensysteme  zu  formiren  g*
denken  und  sich  von  ihnen  trennen  wollen,  vieles  verlieren  und  daher  der
Gefahr  ausgesezt  werden,  nicht  zu  subsistiren.

Uebrigens  wenn  ich  das  Eigenthum  der  katholischen  Religion  in  meiner
Diöces  zu  erhalten  suche,  so  würde  mir  das  grösste  Unrecht  zugefügt  werden.
wenn  der  Grund  hiezu  intoleranten,  gehässigen  Gesinnungen  gegen  andere
Glaubensgenossen  zugeschrieben  würde.  Ich  bin  verpflichtet,  für  die  Unterhaltung
  des  Gottesdienstes  bei  meinen  Diöcesanen  zu  sorgen,  und  ich  muss
daher  auch  auf  Erhaltung  der  Mittel  bedacht  sein,  wodurch  solches  allein
möglich  wird.

Es  kan  mir  bei  diesem  Verfahren  eben  so  wenig  etwas  zur  Last  g*
legt  werden,  als  den  Vorstehern  einer  Stadt,  die  ihre  reichlichen  und  überflüssigen
  Kämmerei-Einkünfte  darum  nicht  an  andere  Städte  abtreten,  802-dern
  zur  Beförderung  des  Wohlstandes  und  der  Bequemlichkeit  ihrer  eignen
Stadt-Communität  verwenden.

Von  der  Gerechtigkeits-Liebe  und  der  zärtlichen  Fürsorge  Sr.  jezt  Te
gierenden  K.  M.  für  das  Wohl  der  Unterthanen  ohne  Unterschied  der  Religion
erwarte  ich,  dass  Allerhöchst  Dieselben  aus  den  aufgestellten  Gründen  und

1)  In  der  Vorlage  folgt  hier  ein  »die«,  das  der  Satz  nicht  verträgt.