Schlesien.  Münster.  297

nach  der  bei  der  am  6.  Julii  1798  zu  Berlin  angenommenen  Erblandes-Huldigung
  gemachten  feierlichen  Versicherung  es  in  aller  und  jeder  Hinsicht  bei
dem  Zustande  der  katholischen  Religion  in  meiner  Diöces  zu  bewenden,  die
Kirchen  mit  ihren  Wiedmuthen  noch  ferner  der  katholischen  Religion  zu
belassen  und  die  Protestantischen  Gemeinden  mit  ihren  ungegründeten  Ansprüchen
  auf  das  Eigenthum  der  Katholicken  abzuweisen  allergnädigst  geruhen
  werden.
Breslau  den  31.  Januar  1805.
Joseph  Fürst-Bischoff.  «

791.  Immediat-Eingabe  von  katholischen  Einwohnern  der  Stadt  Münster.
».L  s.d.  (1805  Februar).
BR.  89.  58.  N.  Ausfertigung.

Bitte  um  Beibehaltung  des  Franziskaner-  und  des  Kapuziner-Klosters  in  Münster.

»Erhabeu  prangt  unter  E.  K.M.  Glorreichen  Herrschertugenden  der  Geist
der  Milde,  welcher  Religion,  Sittlichkeit  und  Humanität,  jene  schönsten  Blüthen
alles  menschlichen  Strebens,  zwanglos,  aber  unwiderstehlich  zu  verbreiten
bemüht  ist;  welcher  Gewissens-Freiheit  als  die  unerlässliche  Bedingung,
worunter  allein  Geistes-Veredlung  möglich  ist,  öffentlich  anerkennt,  und
welcher  jeder  zu  diesem  höchsten  Ziel  hinstrebenden  Gottes-Verehrung  den
Allerhöchsten  Schutz  des  Landesherrn  und  der  Gesetze  auf  das  bestimmteste
  zusagt.

Beseelt  durch  diese  herzerhebende  Zuversicht,  dürfen  E.  K.M.  Kathoische
  Unterthanen  in  Allerhöchstdenenselben  den  erhabenen  Beschtitzer  ihres
Glaubens  ....  verehren,  dürfen  in  ihren  protestantischen  Mitunterthanen  mit
berzlicher  Liebe  Brüder  umfassen,  die  sich  mit  ihnen  eines  gemeinschaftlichen,
  jede  religiöse  Ueberzeugung  ehrenden  Landes-Vaters  ...  zu  erfreuen
haben.

Aber  so  sehr  E.  K.  M.  erhabenes  Augenmerk  dahin  geht,  Moralität  in
Allerhöchst-Ihren  Staaten  zu  verbreiten  und  zu  erhalten,  eben  so  wenig  kann
es  den...  Unterzeichneten,  welche  einen  Theil  der  wohlhabendern  und
gebildetern  Einwohner  hiesiger  Stadt  ausmachen,  gleichgültig  seyn,  wie
E.K.M.  Intention  hierunter  entsprochen  werde.  Nicht  ohne  tiefe  Besorgniss
  haben  sie  das  Gerücht  vernommen,  dass  das  Franziskaner-  und  Kapueiner-Kloster
  in  hiesiger  Stadt  aufgehoben  werden  solle.  So  wenig  diese
Bekümmerniss  mit  dem  zerstörenden  Geiste  des  Zeitalters  tbereinstimmen
mag,  80  wagen  es  gleichwohl  die  Endesunterzeichneten,  in  der  innigsten
Teberzeugung,  dass  die  Aufhebung  gedachter  Klöster  den  Verfall  der  Moralität
  hiesiger  Stadt-  und  Land-Bewohner  unausbleiblich  nach  sich  ziehen
Würde,  dringend,  durch  das,  was  ihnen  heilige  Pflicht  ist,  aufgefordert,  mit
Beiteitegetzung  aller  Neben-Rücksichten,  E.K.M.  ihre  ...  mit  Gründen
Unterstützte  Bitte  um  Beibehaltung  dieser  Klöster...  vorzutragen.

1805
Jan.  31

[1805
Febr.)