300  Urkunden  No.  792-793.

008  792.  Cabinets-Ordre  an  den  Grosskanzler  v.  Goldbeck.  Berlin  1805
Februar  11.
RB.  34.  69.  Ausfertigung.
Missbilligt  die  Inanspruchnahme  einer  fremden  Behörde  in  der  Streitsache  des  Generu!-Vikartat-
  Amtes  zu  Münster  gegen  den  Pater  Sammelmann.!)
.  »Aus  einer  Beschwerdeschrift  des  Münsterschen  General-Vicariats-Amts
  tiber  ein  durch  die  dasige  Regierung  von  der  Katholisch-theologischen
Facultaet  2)  zu  Würtzburg  eingeholtes  Gutachten  in  der  Untersuchungs-Sache
gegen  den  Pater  Apollinaris  Sammelmann  habe  Ich,  ausser  dem  Ungrunde
dieser  Beschwerde  ersehen,  dass  dem  Vicariat-Amte  noch  zu  viel  darunter
nachgegeben  worden,  dass  man  eine  auswärtige  Behörde?)  um  Maassregeln
gegen  die  Bekanntmachung  dieser  Verketzerungs-Geschichte  in  dem  Westphälischen
  Anzeiger  requirirt  hat.  Ich  befehle  Euch  daher,  diese  Bequisitionen
  sofort  zurtickzunehmen,  wenigstens  denselben,  eg  möge  ihnen  genäget
werden  oder  nicht,  keine  Folge  geben  zu  lassen,  da,  wenn  das  Vicariat-Amt
glaubt,  dass  es  deswegen  Genugthuung  fordern  könne,  es  dessen  Privat-Sache
  ist,  des  wegen  selbst  bey  der  auswärtigen  Behörde  zu  agiren.&lt;...

Febr.  12  793.  Immediat-Bericht  des  Staats-Ministers  Frhr.  v.  Schroetter.  Berlin
1805  Februar  12.
R.  s0.  32.  B.  Ausfertigung.

Das  barmherzige  Schwestern-Kloster  zu  Kulm  solle  durch  die  Einkünfte  von  2  oufzuhebenden
  Klöstern  unterstitzt  und  erweitert  werden.

»Bei  Zurücküberreichung  der  von  E.K.M.  mir  unter  dem  13.  Jwi
v.  J.  zur  Berichts-Erstattung  zugefertigten  Eingabe  der  Oberin  des  Klosters
der  Barmherzigen  Schwestern  zu  Culm  vom  3er  desselben  Monats,

worin  sie  auf  eine  Unterstützung  für  dieses  Institut  anträgt,

verfehle  ich  nicht,  Allerhöchstdenenselben  folgendes  ...  anzuzeigen:

Um  E.K.M.  Befehl  hierin  vollständig  gentigen  zu  können,  habe  ich

1.  Die  in  der  Vorstellung  enthaltene  Angabe:  dass  das  Kloster  durch
Versandung  einer  Weichsel-Kampe  einen  merklichen  Theil  seines  Einkommens
  verlohren  habe,

2.  Den  sonstigen  Vermögens-Zustand  des  Klosters,  und

3.  Die  nutzbare  Beschaffenheit  desselben  überhaupt  genau  untersuchen
lassen.

Hiebei  hat  sich  ergeben:

1)  Cfr.  No.  630.  2)  Recte:  Juristen-Fakultät.

3)  Die  Fürstlich-Oranische  Regierung  zu  Dortmund  wegen  Ermittelung  de?
Einsenders.  Der  »Westfälische  Anzeiger«  brachte  im  Juni  1803  die  »Procas®
geschichte«,  und  im  Oktober  1804  das  Urtheil  der  Wiirzburger  Juristen-Fakultät
vom  24.  Oktober  1803,  das  P.  Sammelmann  von  allen  Klagepunkten  freisprach
und  gegen  das  weneral-Vikariat-Amt  einen  Verweis  konkludirte.