Münster.  Kulm.  301

ad  1.  Dass  diese  Weichsel-Kampe  für  200  Thaler  jährlich  auf  zehn
Jahre  verpachtet  und  dass  solche  durch  den  im  verflossenen  Frühjahr  gewesenen
  Eisgang  zum  Theil  versandet  ist,  so  dass  der  Pächter  auf  eine
Remission  von  50  bis  60  Thaler  jährlich,  wortiber  sich  das  Kloster  mit
ihm  noch  nicht  geeiniget  hat,  wird  Anspruch  machen  können.

ad  2.  Dass  dies  Kloster  durch  verpachtete  Grundstücke  und  Zinsen
von  Kapitalien  ein  Einkommen  von  etwa  715  Thaler  jährlich  hat,  wovon,
und  von  den  einkommenden  Geschenken,  6  Ordens-Schwestern  und  deren
Domestiken  und  etwa  zwölf  Kranke  erhalten  und  geheilt  werden.

ad  3.  Die  Ordens-Schwestern  beschäftigen  sich,  ausser  ihren  Religions-Verrichtungen,
  mit  der  Wartung  und  Pflege  von  Kranken,  halten  tberdies
auch  noch  eine  Mädchen-Schule,  in  der  etwa  70  bis  90  Kinder  freyen
Unterricht  bekommen.

Die  Westpreussische  Kammer  giebt  diesem  Institut  ein  gutes  Zeugniss,
und  das  Kloster  hat  sich  bereit  erklärt,  wann  dessen  Fonds  vergrössert
werden  sollte,  die  Anstalt  noch  zu  erweitern  und  zu  vervollkommenen.

E.  K.  M.  werden  hieraus  zu  ersehen  geruhen,  dass,  wenn  ein  Kloster
der  Beibehaltung  werth  ist,  dies  wohl  dahin  gezählt  werden  kann.  Auch
suche  ich  in  Neu-ÖOstpreussen  die  Klöster  der  barmherzigen  Schwestern
möglichst  zu  unterstützen.  Im  Ganzen  kommt  es  aber  nur  darauf  an,  dem
religieusen  Eifer  der  Ordens-Schwestern  für  Wartung  und  Pflege  der  Kranken
  und  Unterricht  der  Jugend  eine  gehörige  Richtung  zu  geben.

Jetzt  ist  der  Fonds  zu  klein,  als  dass  etwas  vorztigliches  erwartet  werden
  kann.

Eine  einmahl  verabreichte  extraordinaire  Beihtilfe  würde  auch  von
wenig  Nutzen  seyn.  Es  existiren  aber  in  Westpreussen  noch  mehrere
Klöster  anderer  Art,  welche  zum  Theil  nicht  ganz  unbeträchtliche  Grundstücke
  besitzen,  zum  Theil  eine  verhältnissmässig  bedeutende  Competenz
erhalten.

Wenn  eins  oder  zwei  dieser  Klöster  aufgehoben  und  der  Fonds  derselben
  zu  Verbesserung  des  Klosters  der  barmherzigen  Schwestern  zu  Culm
verwandt  wiirde,  so  dürfte  durch  Aufhebung  jener  Klöster  und  durch  Erweiterung
  dieses  Instituts  ein  doppelter  Nutzen  entstehen.

Sollten  E.  K.  M.  dies  vorläufig  zu  genehmigen  geruhen,  so  stelle  ich

.  anheim:

ob  Allerhöchstdieselben  mich  zu  authorisiren  geruhen  wollen,  dieserhalb
  in  Gemeinschaft  mit  dem  Staats-Minister  von  Massow  die  Westpreussische
  Kammer  und  Regierung  instruiren  zu  dürfen.  «

Rand-Verftgung,  geschrieben  von  Beyme:

»16.  Februar  1805.
Approbirt.«
Die  speciellen  Akten  hiertiber  in  R.  7.  B.  24.

1805
Febr.  12

Febr.  16