Kulm.  Kalisch.  303

Diese  Antwort  wird  durch  Cabinets-Ordre  vom  gleichen  Datum  an
Hoym  und  Massow  zur  »Nachricht  und  Achtung«  mitgetheilt.
Ausfertigung.  a.  a.  0.

1805
Febr.  14

795.  Immediat-Bericht  des  Staats-Ministers  v.  Voss.  Berlin  1805  Febr.  15
Februar  15.

RB.  89.  32.  D.  Ausfertigung.
Antrag  auf  Einziehung  des  Franziskaner-Nonnen-Klosters  in  Kalisch  zur  Erweilterung
  der  dortigen  Frohnveste.

»Um  die  Erbauung  eines  neuen  Gefangenhauses  zu  Wielun  oder  Sieradz
zu  ersparen,  wird  die  Erweiterung  der  Frohnveste  zu  Kalisch  nothwendig.
Nach  dem  Vorschlage  der  dortigen  Kammer  kann  diese  durch  Zuhtilfenehmung
  des  an  den  Inquisitoriats-Bezirk  unmittelbar  anstossenden  Franziskaner
  Nonnen-Klosters,  mit  Gewinnung  des  erforderlichen  grösseren  Raums
und  überhaupt  weit  zweckmässiger,  als  durch  den  Anbau  eines  neuen  Fitigels
bewirkt  werden,  und  die  Kammer  hat  daher  die  Einziehung  des  gedachten
Klosters  um  so  mehr  vorgeschlagen,  als  die  Gebäude  desselben,  bis  auf  ein
einziges  an  die  Strasse  stossendes  massives  Gebäude,  dermassen  baufällig
sind,  dass  solche  nicht  mehr  bewohnt  werden  können.

Da  es  E.  K.  M.  Allerhöchste  Absicht  und  sehr  zweckmässig  ist,  dass
die  Klöster  in  Süädpreussen  successive  durch  Combinationen  vermindert  und
die  dadurch  zu  gewinnende  Gebäude  zu  andern  gemeinntizzigen  Bestimmungen
gebraucht  werden,  so  habe  ich  zuvörderst  wegen  Unterbringung  der  im
Kloster  befindlichen  6  Nonnen  nähere  Erkundigung  eingezogen.  Ausser  dem
in  Rede  stehenden  Kloster  sind  in  Stidpreussen  nur  noch  zwey  Franziskaner
oder  eigentlich  Minoriten  Nonnen-Klöster,  und  zwar  das  eine  zu  Ünesen,
das  andere  zu  Szrimm  im  Posenschen  Departement.  Beide  wollen  nach  den
von  der  dortigen  Kammer  eingereichten  Protokollen  jedes  3  Nonnen  aus
dem  Kloster  zu  Kalisch  aufnehmen,  insofern  selbige,  wie  es  den  Grundsätzen
  gemäss  ist,  die  bis  dahin  aus  den  eingezogenen  Gtitern  genossene
Competenz  dahin  mitbringen  und  solchergestalt  für  ihren  Unterhalt  selbst
sorgen.

Unter  diesen  Umständen  hat  die  Einziehung  des  Franziskaner  Nonnen-Klosters
  zu  Kalisch  Behufs  der  Erweiterung  der  Frohnveste  keine  Schwierigkeit,
  sie  ist  sehr  zweckmässig,  und  ich  trage  daher  bei  E.  K.  M.  alleruntertänigst
  darauf  an,  huldreichst  zu  genehmigen,  dass  gedachtes  Kloster
m  dem  beabsichteten  Behuf  eingezogen  werden  darf.«

Durch  Cabinets-Ordre  an  Voss,  Berlin  1805  Februar  19,  wird  Febr.  19

dieser  Antrag  genehmigt.
RB.  89.  Minüten  des  Cabinete.