306  Urkunden  No.  797—-800.

in  dem  Besitze  des  Kirchenvermögens  und  der  Wiedmuthen,  die  zur  Unterhaltung

  der  katholischen  Geistlichen  unentbehrlich  sind,  allergnädigst  zu  belassen.
Mit  Gesinnungen  der  unverbrächlichsten  Treue  ersterbe  ich«  ...

1805
Febr.  26

März  1  798.  Immediat-Bericht  des  Staats-Ministers  v.  Angern.  Berlin  1805
März  1.
R.  89.  58.  N.  Ausfertigung.
Die  Fräulein-Stifter  in  den  Entschädigungs-Landen  Hohenholte,  Frreckenhorst  und
Nottuln  sind  zu  Versorgung  der  hüfsbedürftigen  adlichen  Töchter  beizubehalten.
Berichtet  über  das  Fräulein-Stift  Hohenholte  im  Münsterschen  Amte
Horstmar  und  empfiehlt  dieses,  sowie  die  Stifter  Freckenhorst  und  Nottuln
zur  Beibehaltung:  »Durch  die  Entschädigungs-Provinzen  haben  E.K.M.  einen
bedeutenden  Zuwachs  an  adelichen  Familien  erhalten.  Die  Vorfahren  derselben
  haben  durch  Primogenituren,  Majorate  und  Seniorate  hauptsächlich  den
Glanz  der  Familien  und  Erhaltung  des  männlichen  Stamms  beabsichtigt,  daher
die  Töchter  gewöhnlich  mit  sehr  unbedeutenden  Ausstattungen  abgefunden
werden.  Deshalb  sind  sie  also  gewöhnlich  unverheirathet  geblieben  und
haben  ihren  Recurs  zu  einem  adelichen  Stift  genommen,  um  darin  einen
anständigen  Aufenthalts-Ort  und  damit  zugleich  eine  nothdürftige  Versorgung
zu  finden.  Jezt,  wo  die  Domstifter  grössten  Theils  aufhören,  und  also  der
männliche  alte  Adel  darin  nicht  mehr  sein  Fortkommen  finden  kann,  tritt
noch  ein  neuer  Grund  hinzu,  weshalb  jetzt  mehr  noch  als  vorhin  die  Töchter
aus  dem  alten  Adel  unverheirathet  bleiben.  Es  scheint  daher  die  Staats-Poliik
zu  erfordern,  die  bisherigen  Anstalten  aufrecht  zu  erhalten,  worin  die  bishergen
  adlichen  weiblichen  Personen  durch  Acquisition  von  Präbenden  ihren
anständigen  Aufenthalt  und  mässigen  Unterhalt  haben  finden  können.  ..-März

  7  Die  Rand-Vorftigung,  geschrieben  von  Beyme,  bestimmt  die  Beibehaltung
  der  3  Stifter  Hohenholte,  Freckenhorst  und  Nottuln.

Hiernach  Cabinets-Ordre,  Berlin  1805  März  7,  an  Angern  und  an

die  Haupt-Organisations-Kommission.
R.  89.  Minüten  des  Cabinets.

März  2  799.  Cabinets-Ordre  an  die  Staats-Minister  v.  Voss  und  v.  Massow.

Berlin  1805  März  2.
Gen.-Direktorium  Südpreussen.  LIXIL  379.  Ausfertigung.

Die  evangelische  Gemeinde  zu  Grunzing,  Kr.  Meseritz,  hat  dem  katholischen  Prop%
zu  Blesen  den  Zehnten  weiter  zu  entrichten,  bis  aum  Erlasse  eines  allgemeinen  de
selses;  auch  die  Kirche  kann  dr  vorher  nicht  eingeräumt  werden.‘

‚  »Nach  Euerm  Berichte  vom  25.  v.  M.  tiber  die  ...  Vorstellung
  der  Gemeinde  und  des  Müllers  zu  Grunzig  im  Posenschen  Kamm“

1)  Cfr.  No.  942.