Gnesen.  Schlesien.  343

809.  Cabinets-Ordre  an  die  Staats-Minister  Graf  Hoym,  Frhr.  v.d.  Reck
und  v.  Massow.  Berlin  1805  März  23.
R.  46.  B.  165.  a.  Ausfertigung.
Für  jede  Ueberlassung  katholischer  Kirchen  an  protestantische  Gemeinden  in  Schlesin
  soll  der  Bischof  oder  sein  Vikariat-Amt  herangezogen  werden.  Prüfung  des
Vorschlags  einer  gemeinschaftlichen  Kommission  zu  Untersuchung  der  Religionsbeschwerden.
  Vermeidung  intoleranter  Auftritte.i)

»Aus  der  beykommenden  Eingabe  des  Fürstbischofs  zu  Breslau  ?),  welcher
  der  Einziehung  vormals  katholischer  Kirchen  in  Dörfern,  wo  kein
einziger  Wirth  mehr  der  katholischen  Religion  zugethan  ist,  zum  Besten  der
nunmehro  ganz  Protestantischen  Gemeinden  fortwährend,  wiewohl  mit  Unrecht
widerspricht,  werdet  Ihr  ersehen,  dass  derselbe  eventualiter  den  billigen
Antrag  macht,  dass  in  jedem  einzelnen  solchen  Falle  entweder  er  selbst
oder  das  Vicariat-Amt  zu  Wahrnehmung  der  Bischöflichen  Rechte  zugezogen
oder  ihm  erlaubt  werde,  Sich  deswegen  unmittelbar  an  Mich  zu  wenden,
woferne  eg  nicht  noch  rathsamer  seyn  mögte,  dieser  Angelegenheit  wegen
überhaupt  eine  gemeinschaftliche  Commission  zu  Untersuchung  der  Religions-Beschwerden
  niederzusetzen.  Da  es  nun  Meine  Absicht  im  geringsten  nicht
ist,  diese  Angelegenheit  einseitig  behandeln  zu  lassen,  Ich  vielmehr  vorausgesezt
  habe,  dass  die  befohlene  Untersuchungen  der  angezeigten  Umstände
mit  Zuziehung  des  katholischen  Religions-Theils  angestellt  worden:  so  befehle
  Ich  Euch,  dem  ersteren  Antrage  des  Fürstbischofs  willfahren  zu  lassen,
den  leztern  aber  sorgfältig  zu  prtifen  und  gutachtlich  zu  berichten.  Sollte
es  auch,  wie  der  Fürstbischof  anzeigt,  ganz  gegen  Meine  Absichten,  aus  Veranlassung
  der  bisher  erörterten  Fälle  hie  und  da  zu  intoleranten  Auftritten
gekommen  oder,  dass  es  geschehe,  zu  besorgen  seyn,  8o  muss  mit  allem
Ernst  und  Nachdruck  dem  entgegen  gewirkt  werden,  weshalb  Ihr  nöthigen
Falls  hierdurch  authorisirt  werdet,  Mir  Vorschläge  wegen  des  in  solchen
Fällen  zu  beobachtenden  Verfahrens  zu  machen,  damit  dabey  nicht  tumultuarisch,
  sondern  mit  Ruhe  und  Ordnung  und  nach  festen  Grundsätzen  einer
vernünftigen  Toleranz  zu  Werke  gegangen  werde.«  ...

Diese  Cabinets-Ordre  wird  dem  Bischofe  mittelst  Cabinets-Schreibens
vom  gleichen  Tage  mitgetheilt  mit  dem  Zusatze:
»Ich  hoffe,  dass  Ew.  Liebden  dadurch  vollkommen  zufrieden  gestellt
sein  und  Meinen  gerechten,  toleranten  Gesinnungen  keine  Hindernisse
ferner  in  den  Weg  legen  werden.«  )

1)  Cfr.  No.  803.
2)  Vom  18.  März  1805,  No.  806.
3)  Cfr.  No.  818,

1805
Mürz  23