344  Urkunden  No.  810-811.

810.  Immediat-Bericht  des  Staats-Ministers  v.  Voss.  Magdeburg  1805
März  23.
R.  89.  32.  D.  Ausfertigung.
Antrag  auf  Zulage  für  die  Dekane  in  Südpreussen  zur  Haltung  von  Vikaren  un!
zu  den  Reisekosten  aus  den  Revenüen  des  erledigten  Bisthums  Warschau.

»Die  Dekane,  welche  in  E.  K.  M.  katholischen  Provinzen  für  den  Stast
hauptsächlich  eben  die  Geschäfte  zu  besorgen  haben,  welche  in  den  Protestantischen
  den  geistlichen  Inspectoren  obliegen,  sind  nicht  nur  in  Hirsicht
  auf  die  Kirchenzucht  Ausserst  wichtige  Personen,  sondern  sie  haben
auch  auf  die  Moralität  des  Volks  und  dessen  Gesinnungen  gegen  den  Stast
vorztiglich  Einfluss.  Ihre  Pflichten  bestehen  hauptsächlich  in  der  Aufsicht
auf  den  moralischen  Lebenswandel  der  ihnen  untergeordneten  Pfarrer,  auf
deren  Lehrart  und  die  Verwaltung  des  Gottesdienstes.  Auch  müssen  sie
die  Pfarren  bereisen  und  nachsehen,  ob  auch  die  Kirchenbücher  und  Rechnungen
  gehörig  geführet,  die  Verordnungen  in  geistlichen  Angelegenheiten
befolgt,  die  Kirchen  und  Pfarr-Gebäude  gehörig  erhalten  werden,  und  bei
vorfallenden  Vakanzen  für  die  einstweilige  Verwaltung  der  Pfarren  sorgen
und  hiernächst  den  neuen  Pfarrer  einführen.  Dies  verursacht  natürlich
manche  Reisen  und  macht  dem  Dekan  einen  Gehülfen  nothwendig,  der  bei
dessen  Abwesenheit  und  Versäumnissen  seine  eigene  Pfarr-Angelegenkeiten
besorgt.  Besonders  in  Südpreussen  sind  die  Geschäfte  eines  Dekans  von
grossem  Umfange,  indem  dort  zu  einem  Dekanat  mitunter  27  Kirchspiele
gehören,  im  Durchschnitt  aber  auf  jedes  16  gerechnet  werden  können,  und
nirgends  sind  dagegen  die  Pfarren  ärmer  dotirt  als  in  Südpreussen.  Sie
gewähren  grösstentheils  kaum  den  nothdürftigsten  Unterhalt  und  es  lässt
sich  leicht  erachten,  dass  bei  einer  solchen  Pfarre  der  Dekan,  wenn  auch
nicht  aus  Mangel  an  gutem  Willen,  doch  durch  seine  beschränkte  Lage
an  der  gehörigen  Austibung  seiner  Pflichten  gehindert  wird,  da  es  ihm  an
Mitteln  fehlt,  die  Amts-Reisen  zu  machen  und  zur  Verwaltung  der  Beelsorge
  in  seiner  Abwesenheit  einen  Gehtllfen  zu  halten.  Auf  der  andern
Seite  bedürfen  die  ihm  untergebenen  Pfarrer  einer  desto  strengeren  Kortrolle,
  da  für  schlechte  Einkünfte  meistens  auch  nur  schlechte  Bubjecte  zu
haben  sind.

Der  Bischof  von  Posen  hat  daher  darauf  angetragen,  denen  Dekanen
in  Stdpreussen  für  ihre  mthsame  und  wichtige  Amtsverwaltung  eine  Be
muneration  von  Seiten  des  Staats  auszusetzen,  und  ich  selbst  halte  dies
nicht  nur  zur  mehreren  Verpflichtung  gegen  letzteren  für  dienlich,  sondern
auch  in  Rücksicht  auf  Bedürfniss  für  nothwendig.  Eine  jährliche  Unterstützung
  von  41  Thalern  zur  bessern  Subsistenz  und  Haltung  eines  Vikarius
und  von  3  Rthlr.  auf  jedes  Kirchspiel  zu  den  Reisekosten  wird  hinreichen,
um  den  Diensteifer  der  Dekane  zu  befördern  und  sie  für  das  allgemeine
Beste  mehr  zu  gewinnen.  Dies  beträgt  auf  66  Dekanate  oder  Dekane,  als

1805
März  23