Posen.  Schlesien.  353

stantischen  Brüder,  zur  Ruhe  und  zur  heiligsten  Erfüllung  der  Allerhöchsten  Fra  7
Verfügungen  ermahnen  und  sich  selbst  darnach  verhalten.  p
Ich  ersterbe  in  unverbrüchlichster  Treue«  etc.

Cabinets-Ordres  an  Voss  und  an  Reck  und  Hardenberg  s.  unter  April  9
dem  1.  April  1805,  No.  813.

819.  Immediat-Bericht  der  Staats-Minister  Graf  Hoym  und  v.  Massow.  April
Berlin  und  Breslau  1805  April  10  und  14.  10/14
B.  89.  30.  G.  Ausfertigung.

Ueber  »das  Gesuch  der  Gemeinden  Rabischau  und  Haine  im  Loewenbergschen  Kreise
Schlesiens  vom  11.  Novembris  1804  wegen  Zurückgabe  der  katholischen  Kirche  und
Wiedemuth.«  1)

»Euer  Majestät  haben  ...  .  geruhet,  uns  das  anbei  zurtickgehende
Original-Gesuch  der  Gemeinden  zu  Rabischau  und  Haine  vom  11.  Novembris
1804  um  Zurückgabe  der  katholischen  Kirche  nebst  Zubehör  in  Gnaden
suzufertigen  und  unsern  Bericht  darüber  zu  erfordern.

Nachdem  wir  durch  das  Breslausche  Ober-Consistorium  diese  Sache  mit
Zusiehung  sämtlicher  Interessenten  haben  näher  untersuchen  lassen  und  der
vollständige  Bericht  dieses  Collegii  an  uns  eingegangen,  so  verfehlen  wir
nunmehro  nicht,  E.  M.  folgendes  ....  anzuzeigen:

Die  Zeit  der  Erbauung  der  katholischen  Kirche,  deren  Zurückgabe  die
Gemeinden  gegenwärtig  verlangen,  fällt  in  das  graue  Alterthum  und  es  hat
nicht  ausgemittelt  werden  können,  ob  sie  von  der  evangelischen  Gemeinde
oder  dem  katholischen  Patron  gebauet  worden.  An  der  Decke  der  Kirche
stehet  der  Vermerk:  ‘1568  gebaut’.  Hieraus  schliesst  die  Gemeinde,  welche
damals  schon  notorisch  der  evangelischen  Religion  zugethan  gewesen,  dass
ihre  Vorfahren  solche  erbauet  haben  müssten.  Dagegen  behauptet  der
Patron,  dass,  nach  der  Aeshnlichkeit  der  Geschichte  aller  Patronat-Kirchen
in  Schlesien  zu  schliessen,  diese  Kirche  lediglich  aus  den  alleinigen  Vermögenskräften
  der  Patronen  gebauet  und  nebst  den  Unterhaltungs-  Quellen
für  Pfarrer  und  Glöckner  gestiftet  worden.  So  viel  ist  unstreitig,  dass  diese
Kirche  im  Jahre  1654  der  evangelisch-protestantischen  Gemeinde  gehört
und  dass  sie  den  25.  Februarii  1654  der  evangelischen  Gemeinde  weggenommen
  und  dem  katholischen  Ordens-Geistlichen  Joachim  Rils  von  der
Reductions-Commission  tibergeben  worden.  Hierauf  hielte  sich  die  evangelische
  Gemeinde  in  Ansehung  ihres  Gottesdienstes  zu  den  evangelischen
Kirchen  in  den  Grenzdörfern  von  Sachsen.

Wie  aber  Schlesien  in  der  Folge  der  Zeit  unter  Preussischen  Scepter
kam,  erhielten  diese  Gemeinden  die  Erlaubniss,  sich  ein  eigenes  Bethhaus
erbauen  zu  dürfen,  auch  einen  eigenen  Prediger  zu  halten.

l)  Cfr.  No.  822.
Granier,  Preussen  und  die  kath.  Kirche.  IX.  23