Schlesien.  Posen.  355

sur  Abtragung  ihrer  Schulden,  so  wie  die  Pfarr-Wiedemuth  zur  Verbesserung  Aa
der  Einkünfte  ihrer  Kirche  verwenden  wollen.  10/14
Wir  sind  aber  der  allerunterthänigsten  Meinung,
dass  beide  Gemeinden  mit  diesem  ihrem  Gesuch  abzuweisen.
Denn

1.  Gebrauchen  sie  diese  Kirche  nicht,  da  sie  sich  ganz  kürzlich  erst
eine  ganz  neue  Kirche  erbauet,

2.  Wenn  sie  auch  hierauf  noch  Schulden  haben,  so  sind  sie  doch  im
Stande,  solche  nach  und  nach  zu  berichtigen,  und  haben  sich  dazu  ausdrücklich
  bei  Ertheylung  der  Erlaubniss  zur  Erbauung  dieser  Kirche  verbindlich
  gemacht.

3.  Die  Katholicken  brauchen  zwar  diese  Kirche  jetzt  nicht  nothwendig,
allein  der  katholische  Patron  protestirt  durchaus  gegen  deren  Ueberlassung,
teils  weil  in  der  Folge  die  Nachkommen  sich  in  Greifenstein  niederlassen
und  alsdenn  diese  Kirche  nothwendig  für  sich  gebrauchen  werden,  teils
wel  auch  mehrere  Katholicken  sich  in  künftigen  Zeiten  dorten  ansässig
mschen  könnten.

4.  Der  zeitige  Pfarrer  zu  Friedeberg  ist  unterm  7.  März  1800  von  der
Glogauschen  p.  Cammer  ausdrficklich  auf  diese  Pfarrthey  angesetzet  und
können  ihm  die  Einktinfte  der  Pfarr-Wiedemuth  nicht  entzogen  werden.

b.  Eben  dieses  tritt  bei  dem  Glöckner  ein.

6.  Werden  bei  den  vielen  eingekommenen  Gesuchen  dringendere  Fälle
eintreten,  wo  die  Abtretung  der  Kirchen  an  die  Evangelischen  nothwendig
seyn  dürfte,  dahero  es  zur  Bermhigung  der  katholischen  Religions-Parthey
erforderlich,  da,  wo  der  Fall  nicht  dringend  ist,  dergleichen  Gesuche  von
der  Hand  zu  weisen.

E.M....  Entscheidung  stellen  wir  solches  indessen  ...  anheim.«

Cabinets-Ordre  an  Voss  s.  unter  dem  7.  April  1805,  No.  817.  April  13

820.  Das  Südpreussische  Departement  an  die  Kriegs-  und  Domainen-  April  14
Kammer  zu  Posen.  Berlin  1805  April  14.
Gen.-Direktorium  Südpreussen.  LXXII.  1108.  Concept,  gez.  Voss.
Die  Unterbringung  der  in  dem  aufgehobenen  Reformaten-Kloster  zu  Posen  zurückgebliebenen
  3  Geistlichen.

»Die  Maasregeln,  welche  Ihr  nach  Euerm  Berichte  vom  19.  v.  M.  zur
Unterbringung  der  zum  Dienste  der  dasigen  Cathedral-Kirche  aus  dem  aufgehobenen
  Reformaten-Kloster  zurfickgebliebenen  3  Geistlichen  in  schon
vorhandenen  Wohnungen  in  der  Nähe  ihrer  Kirche  genommen  habt,  sind
ganz  zweckmässig,  und  es  wäre  nur  zu  wiinschen,  dass  sie  bessern  Erfolg
gehabt  hätten.

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