Schlesien.  Hildesheim.  359

weisen  mögte,  Ausnahmen  gestatten,  mache  es  Euch  aber  zur  Pflicht,  bey
Anwendung  derselben  mit  der  grössten  Sorgfalt,  Mässigung  und  Klugheit
su  Werke  zu  gehen,  damit  Meine  auf  ächte  Christliche  Toleranz  gerichteten
Absichten  nicht  in  ein  gehässiges  Licht  gestellt  werden  können.  Wenn  Ihr
es  zu  dem  Ende,  wie  Ich  immer  geneigter  werde  daftr  zu  halten,  für  gerathener
  achten  solltet,  diese  Grundsätze  zur  allgemeinen  Richtschnur  öffentlich
  bekannt  zu  machen,  80  habe  Ich  nichts  dagegen,  dass  Ihr  solche  in
ein  Regulativ  zusammenfasset  und  Mir  dasselbe  zur  Vollziehung  einreichet.
Bis  dahin  aber  muss  in  jedem  einzelnen  Falle  nach  beendigter  Untersuchung
Meine  Genehmigung  eingeholt  werden,  ehe  zur  Ausführung  geschritten
werden  darf.«

1805
April  18

823.  Cabinets-Ordre  an  die  Staats-Minister  Graf  Hoym  und  v.  Massow.  April  20

Potsdam  1805  April  20.
R.  46.  B.  165.  a,  Auufertigung.

Grundsätze  bei  der  Ueberlassung  katholischer  Kirchen  an  protestantische  Gemeinden
in  Schlesien.

»Mit  Bezug  auf  Meine  ordre  vom  18.  d.  M.!),  worin  Ich  die  Grundsätze
aufgestellt  habe,  welche  bei  Prüfung  der  vielen  einkommenden  Gesuche
Protestantischer  Gemeinden  in  Schlesien  um  Einräumung  katolischer  Kirchen
beobachtet  werden  sollen,  tibersende  Ich  Euch  die  anliegenden  Vorstellungen

1.  der  Gemeinde  zu  Ober-  und  Nieder-Woitsdorff2),

2.  des  Grafen  v.  Roedern  und  der  Gemeinde  Kroischwitz?),

3.  der  Gemeinde  zu  Bärsdorft,

4.  der  Gemeinde  zu  Peterwitz,  und

6.  des  Dominii  und  der  Gemeinden  zu  Goglau,  Käntschen,  Weiskirschdorff

  und  Bergthal,
um  hierauf  in  Gemässheit  jenes  Befehls  die  nähere  Untersuchung  einzuleiten
und  die  Supplicanten  vorläufig  dartiber  zu  bescheiden.  Da  Ich  aber  aus
der  Vorstellung  ad  5  ersehen  habe,  dass  die  Dominia  nicht  immer  das
Patronatrecht  haben,  so  will  Ich  Euch  zur  Vermeidung  alles  Missverstandes
eröfnen,  dass,  was  Ich  in  der  ordre  vom  18.  d.  M.  von  den  Patronen  ge-Bagt
  habe,  eigentlich  die  Dominia  betreffen  soll.«

824.  Immediat-Bericht  des  Staats-Ministers  v.  Angern.  Berlin  1805  April  23

April  23.
BR.  89.  58.  L.  Ausfertigung.
Das  Kollegiat-Stift  St.  Moritz  vor  Hildesheim  und  seine  Aufhebung.)
»Ohnweit  von  dem  Dammthore  vor  Hildesheim  ist  auf  dem  sogenannten
Moritz-Berge  das  Collegiat-  Stift  St.  Moritz  belegen.  Nachdem  von  der
1)  No.  822.  2)  Bei  Oels.

3)  Bei  Schweidnitz,  ebenso  die  im  folgenden  genannten  Dörfer.
4)  Cfr.  No.  879.