Hildesheim.  973

22.  Das  Commissariat  sub  Titulo  Beatae  Mariae  Virginis  nur  dann  einzuziehen,
  wenn  die  Pfarre  bei  der  Margarethen-Kirche  auf  dem  Moritzberge,
womit  solches  bisher  verbunden  gewesen,  so  dotirt,  dass  der  Pfarrer  ohne
dieses  Beneficium  subsistiren  kann,  sonst  aber  solches  mit  der  Pfarre  auf
immer  zu  vereinigen.

23.  Das  Commissariat  sub  Titulo  Stae  Gertrudis  und  die  damit  verbundene
  Wohnung  nach  dem  Tode  des  jetzigen  Beneficiaten  einzuziehen.

24.  Die  Stellen  der  beiden  Choralen  nicht  wieder  zu  besetzen  und  das
übrige  Unter-Kirchen-Personale,  als  Organist,  Opfermann,  Balgentreter  und
Glockenzieher,  beizubehalten,  und

25.  das  1/,,  Theil  von  den  Kapitularen,  in  so  weit  sie  über  800  Gulden
beziehen,  vom  25.  July  1803  an  zu  erheben.«  ...

Rand-Verfügung,  geschrieben  von  Beyme:

»4.  Mai  1805.
Approbirt.«

Die  hiernach  erfolgende  Cabinets-Ordre  an  Angern,  Potsdam  1805
Mai  4,  die  das  »suocessive  Einsterben«  approbirt,  befiehlt  aber  zugleich  noch

einige  weitere  Aufklärungen,  worüber  Angern  am  30.  Oktober  18051)  berichtet.


1806
April  23

Mai  4

825.  Immediat-Bericht  des  Staats-Ministers  v.  Angern.  Berlin  1805  April  25

April  23,
R.  89.  88.  L.  Ausfertigung.

Das  Kollegiat-Steft  ad  St.  Johannem  in  Heldesheim  und  seine  Aufhebung.

»Zu  Hildesheim  befindet  sich  das  Collegiat-Stift  ad  Sanct  Johannem.
Es  ist  solches  von  Reinoldus  Grafen  von  Dassel  und  Dompropst  zu  Hildesheim
  gestiftet  und,  als  dasselbe  in  Abwesenheit  des  Stifters  in  Abnahme
gekommen,  im  Jahr  1205  vom  Bischof  Heribertus  wiederhergestellt  worden.

Die  bisherige  Verfassung  dieses  Stifts  ist  in  dem  abschriftlich  ...  beigefügten
  Darstellungs-Protokoll  vom  17.  September  pr.  vollständig  auseinandergesetzt
  worden.?2)  Die  Anzahl  der  Capitularen  ist  Anfangs  auf  Acht
bestimmt  gewesen;  nach  dem  aber  ein  Canonicat  an  das  vormalige  Jesuiter-Collegium
  abgegeben  werden  müssen,  sind  davon  nur  noch  7  geblieben,
weiche  mit  den  im  Darstellungs-Protokoll  namentlich  genannten  Mitgliedern
besetzt  sind,  wovon  aber  der  Canonikus  Lammers  am  6.  July  1803  gestorben
  ist  und  dessen  Präbende-Reventien  ftir  den  Fiscus  seit  dem  20.  Januar
1805  disponible  geworden.

Dignitarien  sind  bei  dem  Stifte  nicht  vorhanden,  sondern  der  älteste

1)  No.  879,
2)  Das  Protokoll  umfasst  4  Folio-Seiten.