376  Urkunde  No.  827.

Anl?  4  827.  Immediat-Bericht  des  Staats-Ministers  v.  Angern.  Berlin  1805
April  24.
R.  89.  58.  L.  Ausfertigung.
Verfassung  des  Kollegiat-Stiftes  St.  Crucis  in  Hildesheim,  dessen  Beibehaltung
empfohlen,  aber  nicht  genehmigt  wird.

»Es  befindet  sich  in  Hildesheim  das  Kollegiat-Stift  Sanctae  Cracis,
worüber  ich,  nachdem  die  Aufnahme-Verhandlungen  davon  eingegangen  sind,
E.K.M.  jetzt  ...  Vortrag  zu  thun  mich  im  Stande  sehe.

Schon  im  Jahre  996  hat  der  Bischof  Bernwardus  an  der  Stelle,  wo
jetzt  die  Stifte-Kirche  stehet,  eine  Kirche  erbauet  und  eingeweihet.  Diese
ist  wegen  der  grossen  Frequenz  aus  den  damaligen  benachbarten  Ortschaften
zu  einer  Pfarr-Kirche  erhoben,  von  dem  17.  Bischof  Hezilo  neu  gebanet,
erweitert  und  dabei  ein  Collegium  Canonicorum  gestiftet.  Diese  neue
Kollegiat-Kirche  ist  um  das  Jahr  1079  eingeweiht  und  der  Bischof  Hezilo
und  dessen  Nachfolger  haben  die  Kirche  und  das  Stift  mit  liegenden  Gründen,
andern  Einkünften  und  Gerechtsamen  dotirt,  welche  nachher  von  Fürsten,
Privatpersonen  und  selbst  Mitgliedern  des  Stifts  vermehrt  worden,  wodurch
das  jetzige  Stifts-Vermögen  entstanden  ist.

Die  bisherige  Verfassung  des  Stifts  ist  in  dem  abschriftlich  beygefügten
Darstellungs-Protokolle!)  vom  26.  September  pr.  vollständig  auseinandergesetzt.


Da  so  viele  nachher  weiter  auseinander  zu  setzende  Gründe  vorhanden
sind,  die  für  das  Stift  sprechen  und  dessen  Aufhebung  nicht  anräthlich  machen,
so  finde  ich  mich  veranlasst,  die  bisherige  Verfassung  nach  Anleitung  des
Darstellungs-Protokolls  durchzugehen  und  die  Modifikationen  ..  .  vorzutragen,
unter  welchen  das  Bestehen  des  Stifts  nur  statt  finden  dürfte.  [@eschiekt
auf  7  Folio-Seiten;  dann  folgen:])  die  Gründe,  welche  dafür  sprechen,  das
Stift  nicht  aufzuheben,  sondern  solches  bestehen  zu  lassen.

Es  haben  bisher  in  der  Stadt  Hildesheim  folgende  geistliche  männliche
Korporationen  ausser  dem  Dom-Kapitul  und  den  schon  vorhin  aufgehobenen
Carthäuser-  und  Jesuiter-Klöstern  bestanden:

1.  das  Michaelis-Kloster,

das  Godehardi-Kloster,
das  Bartholomäi-Kloster  zur  Sülte,
das  Moritz-Kapitul,
das  Andreas-Kapitul,
das  Johannis-Kapitul,
das  Kapitul  ad  Beatam  Mariam  Magdalenam,  und
.  das  heilige  Kreutz-Kapitul.
Alle  diese  Anstalten  haben  die  Honoratioren  vom  Birger-Stande  und
die  übrigen  Einwohner  in  Hildesheim  dazu  benutzt,  denjenigen  von  ihren

num  m

1)  Dies  Protokoll  umfasst  19  Folio-Seiten.