Hildesheim.  977

Böhnen,  welche  durch  Mangel  an  Kräften  und  Geistes-Anlagen  behindert  hey
worden,  sich  durch  Studien  oder  Ergreifung  irgend  eines  andern  Metiers
ihr  Fortkommen  zu  verschaffen,  darin  eine  Versorgung  zu  bewirken.

Diese  Gelegenheiten  sind  schon  durch  die  Aufhebung  der  drey  Klöster
und  dadurch,  dass  die  vier  Kollegiat-Stifter  Sct.  Moritz,  Andrä,  Johannis
und  Beatae  Mariae  Magdalenae  nach  den  deshalb  in  meinen  besondern  ...
Beriehten  darüber  gethanen  Vorschlägen  zum  Aussterben  zu  bestimmen  sein
dürften,  gröstenteils  verschwunden  und  wirden  durch  die  Aufhebung  des
Kollegiat-Stifts  zum  heiligen  Kreutz,  welches  sich  durch  Anstand  und  liberale
Toleranz  ausgezeichnet  hat,  gänzlich  genommen  werden.

Es  scheint  mir  daher  in  der  grössten  Billigkeit  zu  beruhen,  von  allen
den  vorhin  genannten  acht  geistlichen  Anstalten,  deren  Vermögen  doch
eigentlich  aus  Fundationen  von  privatis  entstanden  ist,  eine,  nemlich  die
des  Stifts  zum  heiligen  Kreutz,  bestehen  zu  lassen,  damit  die  Honoratioren
in  Hildesheim  ihren  Söhnen,  welche  zur  Ergreifung  eines  andern  Erwerbs-Mittels
  unfähig  sind,  darin  eine  Versorgung  verschaffen  können.

Auf  der  andern  Seite  erfordert  es  der  Nahrungs-Zustand  der  Stadt
Hildesheim,  dass  nicht  alles  Vermögen  der  geistlichen  Korporationen  herausgezogen
  werde,  sondern  etwas  davon  der  Cirkulation  unterworfen
bleibe.  Ausser  der  gewöhnlichen  bürgerlichen  Nahrung  und  dem  unbedeutenden
  Garnhandel  sind  in  Hildesheim  weder  Fabriken  noch  Manufakturen
  und  die  Stadt  selbst  hat  nicht  einmal  eine  Feldmark;  mithin  geht  ihr
such  der  Ackerbau  ab.  Die  Reventien  der  aufgehobenen  drey  Klöster  so
wie  die  der  zum  Aussterben  bestimmten  4  Stifter  sind  gröstentheils  in  der
Stadt  verzehrt  worden.  Nach  Abgang  der  pensionirten  Kloster-Geistlichen
und  der  Stifts-Mitglieder  gehen  alle  Reventien,  welche  diese  Klöster  und
Stifter  gehabt,  in  die  Staats-Kasse  tiber.

Der  jetzt  abgetretene  Fürst-Bischof  und  dessen  Vorgänger  haben  den
grösten  Theil  des  Jahrs  in  Hildesheim  residirt  und  ihren  Hoffstaat  gehabt,
mithin  einen  nicht  unbedeutenden  Theil  ihrer  Reventien  in  Hildesheim  verzehrt.
  Mit  dem  Tode  des  erstern  fällt  dessen  Pension  wieder  in  die  Staats-Kasse
  zurtik  und  wird  der  Cirkulation  entzogen.

Obgleich  E.  K.  M.  Sich  über  das  Bestehen  eines  Dom-Kapituls  mit  12
Mitgliedern  noch  nicht  definitive  zu  erklären  geruhet  haben,  so  geht  doch
auch,  wenn  ein  solches  Dom-Kapitul  verbleibt,  der  grösste  Theil  des  Vermögens
  des  jetzigen  Dom-Kapituls  ebenfalls  zu  den  Staats-Kassen  über.

Es  scheint  daher  schon  die  Fürsorge  für  den  Nahrungs-Zustand  der
Stadt  Hildesheim  zu  erfordern,  dass  das  Stift  zum  heiligen  Kreutz  bestehen
bleibe,  damit  dessen  Einkünfte  in  der  Stadt  verzehrt  und  der  Cirkulation
unterworfen  werden.

Veberdem  ist  mit  diesem  Stifte  von  jeher  eine  Pfarrey  verbunden,  wozu
aueh  die  Kirche  sehr  gelegen  ist,  und  die  Vollständigkeit  des  catholischen
Gottesdienstes  bey  feyerlichen  Gelegenheiten,  die  Weihen  und  Ordinationen