1805
April  24

Mai  4

Mai  16

April  25

April  27

378  Urkunden  No.  827—-828,

erfordern  ein  grösseres  Personale,  als  die  blossen  Pfarr-Geistlichen  gewähren
können.

Alles  das  jetzt  mit  einem  male  abzuschaffen  und  einzuschränken,  dürft
keinen  guten  Eindruck  machen,  zumal  wenn  auch  dieses  Stift,  welches  viel
äusseres  Ansehen  geniesst,  ganz  eingehen  sollte.«  ...  [Folgen  Vorschläge
wegen  der  Besteuerung  u.  s.  w.  im  Falle  der  Beibehaltung.)

Rand-Verftgung,  geschrieben  von  Beyme:

»4.  Mai  1805.

Die  von  dem  Ref.  für  die  Beybehaltung  dieses  Stifts  angeführten  Gründe
überzeugen  8.  M.  nicht.  Der  einzige  erhebliche  Grund  ist  der,  welcher  von
dem  Nahrungszustande  der  Stadt  Hildesheim  hergenommen  wird.  Diese
widerlegt  aber  der  jetzige  nichts  weniger  als  blühende  Zustand  der  Gewerbsamkeit
  dieser  Stadt,  ungeachtet  seyt  einem  Jahrtausend  so  viele  reiche
Stifter  darin  bestanden.  Dies  beweiset  vielmehr  dort  wie  tiberall,  dass  reiche
Stiftungen  vielmehr  die  Industrie  tödten  als  sie  beleben.  Eine  oder  die
andre  bedeutende  Fabrik-  Anlage  wtrde  dagegen  von  weit  heilsamern  Erfolge
  seyn  und  8.  M.,  welche  es  den  Kammern  in  den  Entschädigungs-Provinzen
  zur  Pflicht  gemacht  wissen  wollen,  die  Anlagen  von  nützlichen
Fabriken  und  Manufakturen  an  die  (!)  Stelle  eingezogner  Stiftungen  zu  befördern‘,
  werden  mit  Vergnügen  die  dazu  erforderlichen  Unterstützungen
bewilligen.  Dagegen  aber  wollen  Allerhöchstdieselben  dieses  Stift  eben  #
wie  die  übrigen  zum  Aussterben  bestimmen  und  demgemäss  die  anderweiten
Anträge  des  Ref.  erwarten.«

Hiernach  Cabinets-Ordre  an  Angern,  Potsdam  1805  Mai  4.
B.  89.  Minüten  des  Cabinets.

Auf  diese  Cabinets-Ordre  beantragt  Angern  am  11.  Mai  1805  ds
»successive  Aussterben«  dieses  Stiftes  in  analoger  Weise  wie  für  die  übrigen
Stifter,  was  durch  Cabinets-Ordre  vom  16.  Mai  1805  gutgeheissen  wird.
Einen  Ergänzungs-Bericht  erstattet  Angern  noch  am  4.  November  1805.
den  die  Cabinets-Ordre  vom  9.  November  1805  »approbirt«.

Cabinets-Ordre  an  Voss  s.  unter  dem  16.  April  1805,  No.  821.

828.  Das  Kriegs-Konsistorium  an  den  Staats-Minister  v.  Angern.
Berlin  1805  April  27.
R.  70.  Münster.  Geistliche  Sachen.  11.  Ausfertigung,  gez.  Bohm.

Zahl  und  Befugnisse  der  Katholischen  Garnisonprediger.!)
Antwortet  auf  das  Schreiben  vom  13.  April:  »Dass  ausser  den  hiesigen
Praepositum  und  Catholischen  Feldpropst  nur  in  den  Festungen  zu  Magde-1)

  Cfr.  No.  788.