1805
April  27

Mai  3

380  Urkunden  No.  828829.

Std-  und  Neu-Ostpreussen  verwiesen,  so  dass  sie  keine  Schwierigkeiten  im
Ansehung  der  dimissorialien  bei  Catholiquen  machen  sollen,  sobald  ihnen
die  Stolgebühren  bezahlet  werden.  Die  in  Schlesien  garnisonirenden  Husarer-Regimenter,
  die  keine  Feldprediger  haben,  imgleichen  die  Füsilier-Bataillons,
insofern  selbige  nicht  in  Festungen  liegen,  wo  eigene  Garnison-Prediger  oder
deren  Stelle  vertretende  Freldprediger  befindlich  sind,  so  wie  die  Invalider-Compagnien,
  halten  sich  zu  der  Civil-Gemeine  des  Garnison-Orts  nach  der
Verschiedenheit  der  Religion.  In  Std-  und  Neuostpreussen  hingegen  sind
bei  den  daselbst  garnisonirenden  Husaren-Regimentern  und  Füsilier-Bataillons,
wegen  der  alldort  mangelnden  protestantischen  Parochien,  diesseits  der
Weichsel  drei  protestantische  Distrikts-Feldprediger  und  eben  so  viel  jenseits
der  Weichsel  angestellt,  die  monathlich  die  ihnen  angewiesenen  Regimenter
und  Bataillons  zur  Haltung  des  Gottesdienstes  und  Verrichtung  der  geist
lichen  Handlungen  bereisen  miissen.  Bei  dem  catholischen  Militair  werden
aber  so  wenig  in  den  vorgenannten  beiden  Provinzen  als  in  Ober-  und
Neu-Schlesien  die  sacra  durch  einen  herum  reisenden  catholischen  Geistlichen
verrichtet,  weil  dergleichen  in  allen  dortigen  Garnisonen  vorhanden  sind«

829.  »Confirmations-Patent  für  den  bisherigen  Bischof  von  Posen,
Ignatius  Graf  von  Raczynski,  als  Erzbischof  von  Gnesen.«&lt;!)  Berlin  1805
Mai  3.

R.  7.  C.  25.  B.  B.  Concept,  gez.  Reck.

»Wir  Friedrich  Wilhelm  von  Gottes  Gnaden  König  von  Preussen  {tot
tit.)  Thun  kund  und  fügen  hierdurch  jedermänniglich  zu  wissen:  dass  Wir,
nachdem  durch  das  vor  einigen  Jahren  erfolgte  Ableben  des  Hochwürdigen
und  Hochgebohrnen  Fürst-Erz-Bischofs  zu  Gnesen  Ignatius  Grafen  von
Bieberstein-Krasicki  Unsers  besonders  lieben  Freundes  und  lieben  Getreuen
der  dasige  erzbischöfliche  Stuhl  erledigt  worden,  aus  landesväterlicher,  für
das  dortige  Metropolitan-Capitul  und  Unsre  getreue  Unterthanen,  wie  nicht
weniger  für  sämtliche  zur  Gnesenschen  Erzbischöflichen  und  Bischöflichen
Dioeces  gehörige  Kirchen  und  Gemeinen  tragenden  huldreichen  Vorsorge,
den  ernstlichsten  Bedacht  darauf  gerichtet,  dass  derselbe  zur  Beförderung
der  Ehre  Gottes  und  seines  heiligen  Dienstes  durch  einen  würdigen,  durch
einen  untadelichen  Lebens-Wandel,  reine  Gottes-Furcht  und  treue  Religions
Uebung  ausgezeichneten  und  in  der  Römisch-catholischen  Christenbeit,  ®
wie  sonst  überall,  geliebten  und  geehrten  Prälaten  hinwiederum  besetzt  md
eingenommen  werde;  und  da  Wir  diese  ruhmwürdige  Eigenschaften  in  dem
Hochwürdigen  und  Hochwohlgebohrnen  Unserm  besonders  Lieben  und  lieben
Getreuen  Ignatius  Grafen  von  Raczynski,  zeitherigem  Bischofe  von  Posen,
welcher  dieses  Bischöfliche  Amt  seit  mehreren  Jahren  zu  Unsrer  Allergnä-1)

  Cfr.  No.  815.