Rheinufer.  387

gelder  erhalten.  Wo  aber  von  Eingebohrnen  der  sonstigen  diesseits  Rheinischen,
  andern  deutschen  Fürsten  gehörigen  Territorien  die  Rede  ist,  in
deren  Gebiethe  sich  solche  Revenüien  befinden,  z.  B.  im  Veste  Recklinghausen,
wo  das  Capitul  zu  Xanten  3796  Rthlr.  jährliche  Reventen  zu  erheben  gehabt
hat,  fernerhin  dem  Salmschen  Gebiethe  des  Münsterlandes  p.  p.,  da  wird
ihnen  solches  pro  rata  angewiesen.  Dieses  wird  demnächst  auch  in  Ansehung
  der  Revenüien  geschehen,  die  sich  in  den  Huissen-  und  Sevenaerschen
  Districten  befinden,  und  die  vorerst  zu  dem  generellen  diesseitigen
Fonds  gezogen  werden.

11.  Diejenigen,  welche  ganze  Pensionen  erhalten,  werden  anzuhalten
seyn,  solche  in  E.  K.  M.  Provinzen  zu  verzehren;  wo  aber  dieselben  den
grösten  Theil  vom  Auslande  ziehen  und  nur  diesseits  Supplements-Pensionen
zı  erheben  haben,  wird  darauf  nicht  strenge  bestanden  werden  können.

12.  Den  Erben  der  inmittelst  verstorbenen  Geistlichen  wird  in  der  Regel,
da  nur  von  Sustentations-Geldern  die  Rede  ist,  nichts  zu  vergüten  seyn;
einzelne  Ausnahmen  müssen  durch  besonders  dringende  Umstände  begründet
werden.  Nachjahre  können  aber  aus  demselben  Grunde  gar  nicht  statt
finden;  vielmehr  wird  mit  dem  Sterbe-Quartal  die  ganze  diesseitige  Sustentstion
  aufhören.

Nach  diesen  Grundsätzen  haben  wir  den  ..  .  hierbeigefügten  Normal-Etat
  entwerfen  lassen,  dessen  ....  Vollziehung,  im  Fall  E.  K.  M.  denselben
zu  genehmigen  geruhen,  wir...  erbitten.  Es  sind  darin  sowol  die  disponiblen
  Einnahmen  als  die  Ausgaben,  in  der  beygefügten  Pensions-Liste
aber  die  zu  pensionirenden  Geistlichen  angesetzt;  und  es  ist  blos  in  Ansehung
des  Dechants  Ruys  und  des  Canonici  Jorissen  eine  Ausnahme  gemacht
worden.  Beyde  haben  sich  während  des  Unglücks,  so  die  jenseitigen,  vormals
  E.  K.  M.  zugehörigen  Provinzen  betroffen,  mit  ausgezeichneter  Thätigkeit
  und  Eifer  für  die  Eingesessenen,  so  wie  auch  für  die  geistlichen  Korporationen
  und  ihre  Mitglieder  verwandt,  und  E.  K.  M.  haben  daher  in
mehren  ...  Cabinets-Ordres  sie  Allerhöchst-Ihrer  besondern  Gnade  versichert.
  .  .  .

E.K.  M.  ...  Bestimmung  stellen  wir  noch  schliesslich  ...  anheim:
ob  das  westphälische  Provinzial-Departement,  nach  den  obigen  und  nach
den  vorstehenden  Grundsätzen,  diese  ganze  Sustentations-Angelegenheit
durch  die  Cleve-Märcksche  Krieges-  und  Domainen-Kammer  behandlen,  in
zweifelhaften  Fällen  mit  den  concernirenden  mit  unterzeichneten  Departements-Chefs
  Rücksprache  nehmen  und,  nachdem  durch  Abgang  der  sämmtlichen
  Pensionairg  diese  Fonds  völlig  disponible  geworden,  nach  Vorschrift
der...  Cabinets-Ordre  vom  7.  April  1799)  deshalb  weitere  gemeinschaftiche
  ...  Vorschläge  abgeben  soll  ?«

Tm—_.

l)  Cfr.  No.  525,  S.  727,  Anm.  1.
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1805
Mai  13