1806
Mai  15

Mai  16

Mai  20

388  Urkunden  No.  831—833.

831.  Bericht  des  Residenten  Frhr.  v.  Humboldt.  Rom  1805  Mai  15.
R.  7.  A.  25.  D.D.  Ausfertigung.
Verfahren  bei  dem  kanonischen  Prozesse  und  der  Konsekration  des  Bischofs  run
Wigry,  v.  Golaczeıcski.i)
.  »Ich  wage  es  aber  hierbei  ..  .  zu  bemerken,  dass  es  auf  kein
Weise  nöthig  ist,  dass  der  Römische  Hof  von  der  von  E.  K.  M.  zu  treflenden
  Wahl  des  zur  Consecration  zu  bestimmenden  Bischofs  Kenntniss  erhalt.
Der  Gang  dieser  Sache  ist  vielmehr  der,  dass  ich  nach  erhaltener  Bule
lediglich  im  Namen  des  Bischofs  ein  Gesuch  eingebe,  statt  von  drei  Bischöfen
nur  von  einem  und  zwei  Dignitarienc  onsecrirt  zu  werden,  und  dass  die
hiesige  Behörde  hierüber  ein  eignes  Decret  ausfertigt,  in  welchem  die  Wah:
des  Bischofs,  welcher  die  Consecration  verrichten  soll,  ohne  dessen  namentliche
  Erwähnung  lediglich  dem  zu  consecrirenden,  welchem  E.  K.M.  alsdanı
...  Befehle  deshalb  ertheilen  können,  überlassen  bleibt.  Auf  gleiche  Weis
ist  es  auch  neulich  bei  der  Consecration  des  Bischofs  von  Suprasl  geschehen,
nur  mit  dem  einzigen  Unterschiede,  dass  da,  wo  die  Expedition,  wie  in  jenem
Falle,  per  viam  Curiae  geschieht,  dieser  Zusatz  nicht  in  einem  besonderen
Decret,  sondern  in  der  Bulle  selbst  gemacht  wird.

Da  es  aus  diesem  Grunde  schlechterdings  unnütz  seyn  wiirde,  die  Austertigung
  der  Bestätigungs-Bullen  des  p.  von  Golaszewski  ferner  aufzuhalten,
so  glaube  ich,  wenn  ich  mich  auch  von  den  Buchstaben  des  erhaltenen
Befehles  entferne,  doch  E.  K.M.  ...  Absicht  entsprechend  zu  handelh,
wenn  ich  diese/r]  Angelegenheit  sogleich  Cours  gebe,  und  das  um  so  mehr.
als  unstreitig  gleich  nach  der  morgen  festgesetzten  Ankunft  des  Papstes’;
ein  Consistorium  gehalten  werden  wird,  nachher  aber  mehrere  Monate  bis
zur  Haltung  eines  zweiten  verstreichen  könnten.«  ...

Reck  giebt  dem  Verfahren  Humboldt’s  am  14.  Juni  1805  »vollen  Beifall&lt;.
  Die  Proklamation  Golaczewski’s  erfolgte  im  Consistorio  secreto  aM
26.  Juni  1805.

Cabinets-Ordre  an  Angern  s.  unter  dem  24.  April  1805,  No.  827.

832.  Rescript  des  Hoheits-  und  des  Niedersächsischen  Departements
an  die  Kammer  zu  Heiligenstadt.  Berlin  1805  Mai  20.
R.  47.  10.  Concept,  gez.  Reck  und  Schroetter  (für  Angern);  Anweisung  von  Raumer.
lie  Adressirung  römischer  Expeditionen  an  den  Mainzer  Official  sei  ungehörig.  do
der  Nerus  mit  Mainz  aufgehört  habe.
.  »Wir  übersenden  Euch  hierbei  die  in  Rom  gratis  ausgewirkte  Ehe
Dispensation  ...  mit  dem  ...  Befehl,  solche  an  das  dortige  Geistliche

1)  Cfr.  No.  748.
2)  Von  der  Reise  nach  Frankreich.