Wigry.  Eichsfeld.  Warschau.  389

Commissariat  gelangen  zu  lassen,  damit  lezteres  den  Partheien  diese  Dispensation
  notificire.  Zugleich  habt  Ihr  gegen  das  Commissariat  dabei  zu  äussern,
dass,  da  diese  Ehe  nach  den  Landes-Gesetzen  erlaubt  sey!),  Wir  mit  Vergnügen
  zur  Gewissens-Beruhigung  Unserer  geliebten  catholischen  Unterthanen
  durch  Römische  Negotiation  gewirkt  und  der  obgedachten  Römischen
Expedition,  jedoch  blos  ad  effectum  dieser  Gewissens-Beruhigung,  Cours  gegeben
  hätten.  Ferner  habt  Ihr  hinzuzuftgen,  dass  diese  Expedition  irrig  an
den  Officialen  Curiae  Moguntinae  gerichtet  sey,  indem  alle  Maynzische  Geistliehe
  Jurisdietion  und  Authoritaet  in  Preussischen  Landen,  wie  bekannt,
gänzlich  cessire.«  ...

Eine  Vorstellung  des  »Königl.  Preuss.  Commissariats  des  Eichsfeldes«,
d.  d.  Heiligenstadt  1805  September  2,  die  darlegt,  der  Nexus  mit  Mainz
bestehe  in  jure  et  facto  solange,  bis  eine  andere  Dioecesan-Eintheilung  getroffen
  sei,  wird  am  22.  April  1806  vom  Niedersächsischen  dem  Hoheits-Departement
  tibersendet  und  von  Raumer  am  26.  Oktober  1806  unerledigt
»ad  acta«  geschrieben.

833.  Immediat-Bericht  des  Staats-Ministers  v.  Voss.  Berlin  1805
Mai  22,

R.  89.  32.  D.  Ausfertigung.
Das  Pauliner-  Kloster  in  Warschau  soll  von  Bexahlung  der  zur  russischen  Quartiergelderkasse
  rückständigen  Beiträge  entbunden  werden.

»Der  Prior  des  Pauliner-Klosters  in  Warschau,  von  Trompezynski,  bittet
inder...  von  E.  K.  M.  mir  zur  Berichts-Erstattung  zugefertigten  Vorstellung
vom  25.  März  d.  J.,  das  Kloster  von  Bezahlung  der  durch  das  Policey-Directorium
  geforderten,  für  das  Jahr  1795  noch  rückständigen  Abgaben
auf  den  Grund  der  demselben  von  dem  damaligen  Gouverneur  von  Buxhewden
  zugesicherten  diesfälligen  Befreyung  zu  entbinden.

Nach  dem  Berichte  der  Warschauer  Kammer  werden  von  dem  Pauliner-Convent
  nicht  aus  dem  Jahre  1795  rückständige  landesherrliche  und  städtische
  Abgaben,  sondern  die  auf  seine  in  Warschau  befindliche  Grund-Stücke
repartirte,  für  den  Zeitraum  vom  8!e2  November  1794  bis  zum  8“  Juny  1796
noch  restirende  Beiträge  zu  den  russischen  Einquartirungs-Kosten,  von  779
Floren  pohlnisch  oder  129  Thalern  20  Groschen  brandenburgisch,  gefordert.
Von  deren  Bezahlung  hat  aber  der  von  Buxhewden  den  gedachten  Convent
®  wenig  befreyen,  als  diese  Reste  nach  dem  Antrage  des  Priors  jetzt
niedergeschlagen  werden  können,  da  sie,  so  wie  alle  tibrigen  auf  die  nicht
mit  der  russischen  Natural-Einquartirung  betroffene  Bürger  vertheilten  Beiträge,
  theils  zur  Entschädigung  der  bequartirt  gewesenen  Individuen,  theils
zur  Bezahlung  derjenigen,  welche  Behufs  dieser  russischen  Einquartirung
Holz  und  andere  Bedürfnisse  geliefert  haben  und  die  jetzt  auf  ihre  Bemm



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1;  Mit  der  Schwester  der  verstorbenen  Fran.

1805
Mai  20

Sept.  2

Mai  22