Gnesen.  Warschau.  Neuostpreussen.  397

1805

erfüllen  sie  aus  reiner  Religiosität  und  Liebe  zur  Sache  mit  einer  höchst  Juni  18

seltenen  Uneigennützigkeit,  Aufopferung,  Gewissenhaftigkeit  und  Beharrlichkeit;
  ihre  Kranken-Verpflegungs-Anstalten  können  als  Muster  für  alle  übrige
ähnliche  Anstalten  aufgestellt  werden  und  über  ihre  Nutzbarkeit  ist  durchaus
  nur  eine  Stimme  vorhanden.

Von  diesen  barmherzigen  Schwester-Instituten  haben  jedoch  die  beiden,
welche  zu  Plock  und  Pultusk  vorhanden  sind,  durch  die  lezte  Theilung
Polens  und  durch  die  damit  in  Verbindung  stehenden  Ereignisse  in  ihren
Einkünften  sehr  viel  verlohren.  Das  Institut  zu  Pultusk  hat  in  dem  Banquier
  Tepperschen  Concurs  ein  Capital  von  6000  Rthir.,  durch  die  Abgrenzung
  mit  Oestereich  ein  jenseits  hypothecirtes  Capital  von  3000  Rthlr.,  und
durch  die  Einziehung  der  Bischöflichen  Tafel-Güther  die  ihnen  von  dem
Bischofe  auf  diese  Güter  ausgesetzte  Competenz  von  100  Rthir.  baar  und
mehrere  Naturalien  eingebüsst.  —  Das  Institut  zu  Plock  hat  in  dem  vorgedachten
  und  einem  andern  Concurse  2  Capitalien  von  resp.  11000  und
2000  Rthir.  bis  auf  geringfügige  Procente  verlohren.  Ueberdies  ist  die
Nation  gegen  dergleiche  fromme  Institute  nicht  mehr  so  freigebig  als  ehemals;
  sie  sind  deshalb  sowohl,  als  bey  der  steigenden  Theuerung  aller
Lebensmittel,  die  mit  ihren  Einkünften  nicht  in  Verhältniss  stehet,  genötigt,
die  Zahl  der  etablirten  Kranken-Lagerstellen  allmählig  immer  mehr  und
mehr  einzuschränken.  Um  diesem  Nachtheile  vorzubeugen  hat  die  Plocksche
Kammer  auf  eine  fortlaufende  jährliche  Unterstützung  für  beide  Institute
aus  E.K.  M.  Landes-Revenüen  angetragen.

Da  die  grosse  Nutzbarkeit  beyder  Convente  durchaus  keinem  Zweifel
unterworfen  ist,  da  sie  mit  beyspielloser  Resignation  Pflichten  erfüllen,  deren
Fürsorge,  wenn  jene  Institute  nicht  vorhanden  wären,  der  öffentlichen  Behörde
  obliegen  würde,  da  der  glückliche  Erfolg  ihrer  Bemühungen  unmittelbar
  die  Erhaltung  von  Menschenwohl  und  Menschenleben  betrift,  und  da
sie  bisjetzt  für  die  Cur  und  Verpflegung  der  unvermögenden  Unterthanen
aus  E.K.  M.  Domainen  gar  keine  Vergütung  erhalten,  so  erdreuste  ich  mich,
diese  Institute  E.  K.  M.  Gnade  zu  empfehlen  und  ...  darauf  anzutragen:

dass  von  Trinitatis  k.  J.  ab  aus  den  zu  erwartenden  mehrern  Domainen-Revenuen
  von  Neuostpreussen  dem  Institute  zu  Pultusk  eine
fortlaufende  jährliche  Beihülfe  von  300  Thaler,  und  dem  Institute
zu  Plock  eine  jährliche  Beihülfe  von  200  Thaler  huldreichst  bewilligt
  und-mir  erlaubt  werden  möge,  solche  auf  den  Etat  der  Plocker
Landes-Revenuen-Casse  in  Ausgabe  zu  bringen.
3o  wie  die  barmherzigen  Schwestern-Klöster  schon  jetzt  bey  jeder  Gelegenheit
  den  Vorschlägen  der  Behörde  zur  Verbesserung  ihrer  Kranken-  und
Schul-Anstalten  gern  und  willig  Gehör  gegeben  und  sich  unter  andern  verpflichtet
  haben,  ihre  Rechnungen  und  Register  zu  jeder  Zeit  der  öffentlichen
Behörde  und  deren  Commissario  vorzulegen,  so  zweifle  ich  auch  nicht  im
Mindesten,  dass  sie  jene  Beihilfe  ganz  dem  Zweck  gemäss  verwenden  werden.