1805
Juni  21

Juli  3

400  Urkunden  No.  841—-842.

täglich  und  insbesondere  an  Sonntagen  gehalten  wird,  würde  solches  durchaus
  hinderlich  sein.  Die  Westpreussische  Kammer  und  Regierung  haben
deshalb  einen  Plan  zur  Errichtung  einer  besondern  katholischen  Kapelle
aufgestellt,  wornach  die  Kosten  dazu  und  zu  Erbauung  eines  Predigerhause:
Siebentausend  Einhundert  Neun  und  Funfzig  Thaler  betragen,  mit  Ausschluss
des  Grund-Zinses  für  den  Bau-Platz  und  der  Erhaltung  des  bei  dieser  Kapelle
anzustellenden  Priesters.

Die  Gemeine  ist  zu  arm,  wie  schon  aus  der  Menge  Käthner-  und  Einlieger-Familien
  hervorgeht,  um  etwas  zum  Etablissement  der  Kapelle  oder
zur  Erhaltung  des  Geistlichen  beitragen  zu  können,  und  hat  deshalb  auf
E.  K.  M.  Gnade  provocirt.

Die  nächste  katholische  Kirche  ist  zu  Tiefenau,  welches  nicht  eine
Meile  von  Marienwerder  entfernt  liegt,  und  die  gedachte  Landes-Collegia
sind  des  unmaassgeblichen  Dafürhaltens:

dass,  wenn  E.  K.M.  den  katholischen  Glaubens-Genossen  zu  Marienwerder
  nicht  als  eine  blosse  Gnade  die  Kosten  des  Etablissements
zu  schenken  geruhen  »ollten,  sie  nach  wie  vor  ihren  Gottesdienst  in
Tiefenau  verrichten  könnten.  i

Wir  stimmen  ihnen  darin  bey,  als  bey  der  Kleinheit  der  Gemeinde  ihr
selbst  die  Unterhaltung  der  Kirche  wahrscheinlich  sehr  lästig  fallen  würde.
Wir  können  es  deshalb  nur  E.  K.M.  Gnade  ...  anheim  stellen:

ob  Allerhöchstdieselben  den  katholischen  Glaubens-Genossen  zu  und
um  Marienwerder  die  vorbemerkte  Summe  von  Siebentausend  Einhundert
  Neun  und  Funfzig  Thaler  zu  bewilligen  und  extraordinair
anzuweisen  geruhen  wollen.

Die  Erhaltung  des  dabei  anzustellenden  Priesters  wird,  nach  der  Meynung
der  Westpreussischen  Regierung,  dadurch  geschehen  können,  dass  man  ihm
ein  mit  keiner  cura  animarum  verbundenes  Beneficium  bey  entstehender

Vacanz  zuweiset.«

Rand-Verfügung,  geschrieben  von  Beyme:
»3.  July  1800.

Da  hiernach  die  Errichtung  eines  eignen  Bethauses  weder  nöthig,
noch  die  arme  Gemeinde  im  Stande  ist,  die  Unterhaltungskosten  eines  eignen
Kirchen-Systems  zu  tragen,  so  muss  letztere  nach  wie  vor  ihren  besondern
Gottesdienst  in  Tieffenau  halten.  «

Hiernach  Cabinets-Ordre  an  die  katholische  Gemeinde  zu  Marienwerder,
  die  an  Schroetter  und  Massow  mitgetheilt  wird,  Alexanderbad  1805
Juli  3.

R.  89.  Minüten  des  Cabinets.