1805
Juli  18

420  Urkunde  No.  854.

854.  Entwurf  eines  Schreibens  der  Staats-Minister  Frhr.  v.  d.  Reck

und  v.  Massow  an  den  Staats-Minister  Graf  Hoym.  Berlin  1805  Juli  18.

R.  46.  B.  165.  a.  Ausfertigung;  Concept,  gez.  Reck,  geschrieben  von  Baumer.  Nicht  ab«:-gangen,
  wegen  der  inzwischen  an  Hoym  und  Massow  erlassenen  Cabinets-Ordre  vom  18.  April  1905,  No.\22

Die  beabsichtigte  gemeinschaftliche  Kommission  für  die  Ueberlassung  katholischer
Kirchen  an  protestantische  Gemeinden.!)

Uebersenden  die  Cabinets-Ordre  vom  23.  März  18052):

.  »Wir  haben  ...  wegen  aller  früheren  Vorgänge,  welche  hierin
einschlagen,  im  Archive  nachsehen  .  .  .  lassen  und  sind  nunmehro  im  Stande,
E.  E.  hierüber  ein  vollständiges  Resultat  mitzuteilen.

Dagegen  erbitten  wir,  was  für  den  vorliegenden  Fall  bei  weitem  das
wichtigste  bleibt,  diejenigen  auf  Local-Kenntnis  gegründeten  Data,  welche
am  besten  dazu  geeignet  sind,  zweckmässige  Beschliisse  bei  Sr.  M.  gemeinschaftlich
  in  Antrag  zu  bringen.

Um  hierzu  zu  gelangen,  erlauben  wir  in  dieser  Sache  uns  folgende:
Detail.

In  der  Cunauer  Sache  sind  Sr.  M.  die  vom  Schlesischen  Friedensschlussmässigen
  statu  quo  hergenommenen  Gründe  wider  die  Einräumung  schlesischer
katholischen  Kirchen  und  besonders  des  Vermögens  derselben  an  Protestanten
vorgetragen,  indess  von  Sr.  M.  nicht  genehmigt  worden.

Es  kömmt  also  bloss,  und  da  9.  M.  noch  in  der  jetzigen  Cabinets-Ordre
  die  Beschwerden  des  Fürstbischofs,  dass  katholische  Kirchen  in  Dörfern,
worin  kein  einziger  katholischer  Wirth  mehr  ist,  an  Protestanten  gelangen,
für  ungegründet  erklären,  darauf  an:

ob  etwann,  nach  dem  was  der  Fürstbischof  von  intoleranten  Auftritten

  einmischt,  eine  Stimmung  existire  und  wohl  gar  von  der

katholischen  Geistlichkeit  befördert  und  unterhalten  werde,  Vorgänge
der  Art  dazu  anzuwenden,  Misvergnügen  zwischen  den  Einsassen
beiderlei  Religion  hervorzubringen,  oder  auch  vermeintliche  Beschwerden
  in  das  Ausland  zu  bringen  und  sey  es  im  Lande  oder

Auslande  Sensation  zu  erregen.

Wäre  das  der  Fall,  so  würde  Grund  seyn,  einstweilen  entweder  gar
nicht  oder  doch  sehr  sparsam  und  vorsichtig  mit  dergleichen  Veränderungen
zu  Werke  zu  gehen,  und  daher  Sr.  M.  diesen  Stand  der  Sache  anzuzeigen.

Hierüber  also  erbitten  wir  besonders  E.  E.  erleuchtetes,  auf  den  eigentlichen
  temporellen  und  Local-Stand  der  Sache  gegründetes  Sentiment.

Was  demnächst  den  obenerwähnten,  nach  Sr.  M.  allergnädigsten  Aeusse
rung  zulässigen  Antrag  des  Bischofs  sub  A.  betrifft,  so  ist  in  einzelnen
Fällen  das  Wesentliche  davon  schon  beobachtet  worden  und  würde  allerdings
  der  Bischof  als  part  zu  hören  seyn.  Wir  beziehen  uns  auf  einzelae
Specialschreiben,  die  wir  zu  den  einzelnen  Sachen  abfassen,  wegen  der  An-1)

  Cfr.  No.  822  und  858.  2)  No.  809.