Schlesien.  Gnesen.  Warschau.  423

855.  iImmediat-Bericht  des  Staats-Ministers  v.  Voss.  Berlin  1805
Juli  22.

Gen.-Direktorium  Südpreussen.  LXXII.  252.  Concept,  gez.  Voss.

Aus  dem  Ueberschusse  des  Amortisationsfonds  der  Schuldenmasse  des  verstorbenen

Erzbischofs  von  Gnesen  sollen  die  Schlösser  zu  Warschau  und  Skierniewice  für

dessen  Nachfolger  hergestellt  und  die  Mitglieder  der  Schulden-Regulirungs-  Kommission
  remunerirt  werden.t)

»Die  Regulirung  des  Schuldenwesens  des  verstorbenen  Fürsten-Erzbischofs
  von  Gnesen,  Grafen  v.  Krasicki,  ist  nach  dem  von  dem  Regierungs-Präsidenten
  v.  Meyer  zu  Warschau,  als  Direktor  der  deshalb  niedergesetzten
Kommission,  eingegangenen  Bericht  nunmehro  30  weit  gediehen,  dass  man
die  Zulänglichkeit  des  vorhandenen  Amortisations-Fonds  im  voraus  berechnen

kann.  Wie  E.  K.  M.  aus  der...  .  angebogenen  Uebersicht  A  zu  erschen  geruhen
  werden,  ist  nach  den  Angaben  des  p.  v.  Meyer  auf  einen  Ueberschuss
VD.  2  &gt;  2  2  2  een.  en...  +  40503  Rthlr.  5  Ggr.  3  Pfg.

zu  rechnen,  jedoch  davon  der  in  der  Uebersicht
angeführten  Umstände  wegen  vor  der  Hand  noch

die  Summe  von.  .  .  2.2  .0.217029  -  3  -  11  -
abgesetzt  worden,  und  also  der  Veberschuss  für
jetzt  wenigstens  auf  .  .  .  .  .  20.0.1874  -  1-  -4

anzunehmen,  wegen  dessen  vorläufigen  Verwendung  ich  mich  erdreiste,  E.K.M.
folgendes  ...  anheim  zu  geben:

Es  sind  nehmlich  bisher  sowohl  das  bischöfliche  Palais  in  Warschau,
wo  der  Erzbischof  künftig  zum  Teil  wohnen  soll,  als  das  erzbischöfliche  in
Skierniewice  aus  der  Hand  des  einen  Bischofs  in  die  des  andern  tbergegangen,
  ohne  dass  dabey  auf  deren  gehörige  Erhaltung  Riicksicht  genommen
worden,  mithin  in  schlechte  Verfassung  gerathen,  und  es  lässt  sich  mit
Grunde  besorgen,  dass  bey  einem  solchen  ferneren  Verfahren  die  Gebäude
am  Ende  ganz  unbrauchbar  werden.  Um  diesem  vorzubeugen,  scheint  mir
die  Uebergabe  an  den  neuen  Fiirst-Erzbischof  von  Gnesen,  Grafen  v.  Raczynski,
nach  einem  Inventario,  mit  der  Bedingung  der  Unterhaltung  und  künftigen
Rückgabe  in  eben  dem  Zustande,  am  zweckmässigsten.  Damit  letzterer  nun
gut  sey  und  bleibe,  wird  eine  Herstellung  vorangehen  müssen,  weil  die
jetzige  Beschaffenheit  sich  zu  einer  solchen  Ueberlieferung  nicht  eignet.  Die
Kosten  dazu  werden  sich  auf  12  bis  höchstens  15000  Rthir.  belaufen,  und
um  so  mehr  aus  den  vorhandenen  Ueberschüssen  des  Schulden-Tilgungs-Fonds
  erfolgen  können,  als  solchergestalt  ein  Teil  dieser  Gelder  dem  Erzbisthum
  auf  eine  zweckmässige  Art  zu  gut  kömmt.  In  so  fern  E.K.M.
diesen  pflichtmässigen  Vorschlag  zu  genehmigen  geruhen  sollten,  werde  ich
die  erforderliche  Kosten  gehörig  veranschlagen  lassen,  und  bey  Allerhöchstdenenselben
  hiernächst  den  weiteren  Antrag...  machen.  Nach  Abzug  der
vorerwähnten  15000  Rthir.  würden  nun  gegenwärtig  noch  3774  Rthlr.  1  Ggr.

1)  Cfr.  No.  807.

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