1805
Aug.  3

428  Urkunden  No.  857—858.

aber  die  von  uns  unterm  13.  May  c.  vorgeschlagenen  erhöheten  Sätze  al;
höchster  Satz  verbliebe,  womit  demnächst  die  ganze  Sustentation  ausstärbe.

Mögten  E.  K.  M.  dieses  nicht  zu  genehmigen  geruhigen,  so  bitten  wir
solches  wenigstens  interimistisch  ftr  die  Hülfsbedürftigsten  festzusetzen,  indem
  demnächst  nur  die  wenigen,  die  diesseits  Rheins  in  der  Provinz,  worin
die  Revenüen  liegen,  gebohren  sind,  ein  jus  quaesitum  auf  Pension  haben,
und  dann  die  Hülfsbedürftigkeit  der  sonst  sich  meldenden  Geistlichen  von
neuem  im  Einzelnen  genau  wird  untersucht  werden  miissen.

Was  die  besonders  in  Vorschlag  gebrachten  Pensionen  des  Dechanten
Ruys  und  Canonici  Jorissen  betrift,  8o  können  wir  nach  unsern  Akten  be
zeugen,  dass  beyde  sich  nicht  bloss  für  die  Geistlichkeit,  sondern  auch  für
das  Land  und  sämmtliche  Eingesessene  in  der  ganzen  Zeit  der  unglücklichen
  Krieges-Jahre  bestens  verwendet  und  mit  Aufopferung  eines  Theil:
ihres  Vermögens  ihnen  Linderung  und  die  Conservation  des  öffentlichen  und
privat-Vermögens  zu  bewirken  gesucht  haben.  Insbesondere  haben  sie  durch
Negociationen  mit  den  französischen  Commissairs  die  Impositionen  und  Re
quisitionen  aller  Art  bey  mehrern  Gelegenheiten  gemildert.  Im  Jahr  1796
haben  sie  durch  eine  auf  ihre  Kosten  nach  Paris  unternommene  Reise  die
Devastation  der  Holzungen  der  Domainen-  und  Geistlichen  Gtiter  abgewendet,
und  im  Jahre  1798  ist  der  Ruys  mit  Vorwissen  des  Cabinets-Ministeri
nach  Rastadt  gegangen,  um  bey  dem  damals  Allerhöchst  gut  gefundenen
separaten  Cessions-Tractat  wegen  der  jenseits  Rheinschen  Provinzen  zu
coneurriren,  der  freilich  durch  die  Eröfnung  der  zweiten  Campagne  zwischen
  Oesterreich  und  Frankreich  unterbrochen  worden  und  nachher  nicht
zu  Stande  gekommen  ist.  Dieses  hat  die  damalige  Landes-Deputation,  unter
deren  Augen  alles  geschehen  ist,  ihnen  ...  unterm  14.  April  1800  rühnlichst
  bezeugt,  die  frühere  Verdienstlichkeit  derselben  ist  auch  durch  die
...  Cabinets-Ordre  vom  1.  December  1797  Allerhöchst  Selbst  anerkannt,
und  auf  alle  diese  Umstände  haben  wir  bey  Bestimmung  der  Pensionen  für
dieselben  Rücksicht  nehmen  zu  müssen  geglaubt.  Wir  sind  aber  weit  entfernt
  gewesen,  solche  denselben  über  die  Gebühr  zu  erhöhen.

Die  Commissarien  der  Cleveschen  Landes-Collegien  haben  für  den
p.  Ruys  wegen  seines  mannichfachen  Verlustes  und  in  Rticksicht  der  obgedachten
  besondern  Umstände  tiberhaupt  eine  Pension  von  1800  Rthlr.  in
Vorschlag  gebracht,  und  diese  hat  er  sich  selbst,  so  wie  für  den  Canonicus
Jorissen  die  Belassung  der  vollen  Präbende-Einktnfte  ad  600  Rthir.  a;
Pension  erbeten.  Allein  wir  haben  für  erstern  nur  1400  Rthir.  und  für
letztern  nur  500  Rthlr.  in  Antrag  gebracht.  Dabey  müssen  wir  bemerken.
dass  nach  der  Verfassung  des  Cleveschen  Capitels  der  Dechant  eine  do
pelte  Präbende-Portion  gehabt  hat,  welches  bey  den  übrigen  Capiteln  nicht
eingetreten  ist;  daher  ist  er  mit  den  Normal-Sätzen  von  2  Präbende-Portionen
  und  von  der  Vicarie  zu  Wetze  angesetzt,  die  ihm  nicht  wol  ver
weigert  werden  können,  und  da  er  die  Clevesche  und  Kayserswerthsche