Schlesien.  Wigry.  Marienmiinster.  43]

halt  der  4000  Rthir.  jährlich  vorgeschossen  und  hiernächst,  wenn

der  von  Golaszewski  consecrirt  ist  und  zum  Gehalte  gelangt,  durch

vierteljährige  Abzüge  von  500  Rthlr.  wieder  ersezt  werden  mögen.
Gegen  die  Besorgniss,  dass  der  von  Golaszewski  vor  endlicher  Berichtigung
dieses  Vorschusses  versterben  könnte,  glaube  ich  nur  anführen  zu  dürfen,
dass  E.  K.  M.  sonst  den  neuen  Bischöfen  das  mit  der  Würde  verknitipfte
Gehalt  vom  Tage  der  Nomination  zu  bewilligen  geruhet  haben,  der  von
Golaszewski  solches  aber  erst  von  demjenigen  Viertel  Jahr  ab,  in  welches
seine  Consecration  fällt,  beziehen  wird.  Wäre  der  p.  v.  Golaszewski  hierinn
gleich  andern  Nominaten  begünstigt  worden,  so  würde  er,  da  die  huldreiche
Nomination  schon  mittelst  ...  Cabinets-Ordre  vom  24!  März  d.  J.  erfolgt
ist,  durch  das  unterdessen  bezogene  Gehalt  fast  eben  so  viel,  als  die  sämtlichen
  Gebühren  betragen,  bezogen  haben,  dagegen  aber  auch  nur  eine
vierteljährige  Gehalts-Rate,  als  vacant,  zu  E.  K.  M.  Casse  geflossen  seyn.«

Rand-Verfügung,  geschrieben  von  Beyme:

»24.  August  1805.

8.  M.  finden  es  natürlicher,  auch  in  diesem  Falle  dem  neuen  Bischofe
das  mit  der  Würde  verknüpfte  Gehalt  von  Zeit  der  Nomination  an,  es  versteht
  sich  nach  Abzug  der  Administrations-Kosten,  die  daraus  bestritten
werden  mtissen,  zu  bewilligen,  als  diesen  Vorschlag  anzunehmen.  Ref.  soll
daher  das  Erstere  veranlassen,  wogegen  der  neue  Bischof  die  Roemischen
Sporteln  sammt  den  Chargen-  und  Stempel-Gebühren,  auch  Kanzley-Gebühren
vorschriftsmässig  bezahlen  muss.  «

Hiernach  Cabinets-Ordre  an  Schroetter,  Charlottenburg  1805  August

  24.
Ausfertigung  s.  a.  O0.  des  Conceptes.

1805
Aug.  12

Ang.  24

860.  Immediat-Bericht  des  Staats-Ministers  v.  Angern.  Berlin  1805  Aug.  20

August  20.
R.  89.  58.  M.  Ausfertigung.
Die  Einrichtung  der  Kloster-  Amis-Oekonomie  von  Marienmünster.!)

»Das  Vermögen  des  säcularisirten  Klosters  Marienmünster  im  Fürstenthum
  Paderborn  und  insbesondere  die  dazu  gehörige  Kloster-Amts-Oeconomie
ist  bisher  administrirt  worden;  jezt  ist  indessen  die  Vermessung  der  dazu
gehörigen  Pertinenzien  und  die  darauf  gegründete  Veranschlagung  des  Ertrags
  derselben  beendiget.  Der  Anschlag  von  dem  Amts-Vorwerke,  welchen
der  Kammer-Präsident  von  Vincke  selbst  an  Ort  und  Stelle  revidirt  hat,
schliesst  nach  dem  dartiber  aufgenommenen  Revisions-Protokolle,  wogegen
ich  tiberall  nichts  zu  erinnern  gefunden  habe,  mit  einem  Ertrage  von

1;  Cfr.  No.  557.