1805
Aug.  26

Aug.  26

434  Urkunden  No.  861-862.

Sätzen  an  diejenigen  Geistlichen,  denen  der  Reichs-Deputations-Schluss  ein
vollkommenes  Recht  beylegt,  und  erwarte  in  Ansehung  der  Uebrigen,  die
nur  der  Billigkeit  nach  mit  nothdürftigen  Pensionen  zu  bedenken  sind,  allenfalls
  nähern  vorläufigen  Bericht,  weil  es  sonst  der  Fall  werden  könnte,  daaa
einem  Geistlichen  die  vorläufig  ausgezahlte  Pension  nicht  zugestanden  würde.
Was  übrigens  die  Pensionen  für  den  Dechant  Ruis  und  Canonikus  Jorrissen
betrift,  so  muss  Ich  dem  Zeugnisse  von  ihrer  besonderen  Verdienstlichkeit
jetzt  Glauben  beymessen  und  will  daher  dem  Erstern  eine  Pension  von
800  Rthlr.  und  dem  Letztern  eine  dergleichen  von  300  Rthlr.  exclusive
dessen,  was  ihnen  auf  fremdherrische  Cassen  angewiesen  wird,  hierdurch
zugestehen.  Da  von  den  Corporationen,  wozu  der  Ruis  gehörte,  nur  das
Capittel  zu  Cleve  190  Rthlr.  jährliche  Revenuen  disseits  besessen  hat,  s»0
hat  derselbe  von  Rechtswegen  gar  nichts  zu  fordern  und  Eure  wieder  anfgenommene
  Liquidation  von  1400  Rthlr.  ist  ganz  unbegründet,  ja  mit  den
selbst  aufgestellten  verwickelten  und  willkührlichen  Principien  in  Widerspruch.
  Die  auf  800  Rthir.  bestimmte  Pension  ist  also  eine  sehr  ansehnliche
  Belohnung.  Der  Jorissen  hingegen,  für  den  Ihr  aus  Meinen  Cassen
nur  einen  Zuschuss  zu  der  Französischen  und  Ahrenbergischen  Pension  erbittet,
  würde  dadurch  um  so  weniger  eine  angemessene  Belohnung  erhalten,
als  das  Capittel  zu  Xanten,  wozu  er  gehörte,  sogar  tiberschiessende  Revenuen
  diesseits  hat.«

862.  Schriftwechsel  zwischen  den  Departements  der  Lutherischen
und  der  Reformirten  Geistlichen  Sachen  und  dem  Grosskanzler  v.  Goldbeck.
  Berlin  1805  und  1806.

R.  47.5.8.  1.
Die  Vollziehung  von  Ministerial-Handlungen  durch  katholische  Geistliche  bei
Protestanten.
Thulemeier  und  Massow  an  Goldbeck,  Berlin  1805  August  26.
Concept,  eigenhändig  von  Massow.

»In  den  Orten  und  Provintzen,  wo  gar  keine  oder  nur  wenige  protestantische
  Parochien  sich  befinden,  welches  vorzüglich  in  Neuost-,  Süd-  und
Westpreussen  und  im  Münster-Paderbornschen  der  Fall  ist,  lassen  die  vom
Pfarrzwange  eximirten  oder  da,  wo  gar  keine  geschlossne  Parochien  sind,
auch  andre  Protestanten  zuweilen  ihre  Taufen  und  Trauungen  von  katholischen
  Geistlichen  verrichten,  wenn  gleich  ein  protestantischer  Feld-  oder
andrer  lutherischer  oder  reformirter  Prediger  an  dem  Ort  oder  in  dessen
Nähe  gegenwärtig  ist.

Dieses  Benehmen  bestärkt  bei  den  Katholiken  die  durch  das  Beispiel
so  vieler  Officianten  erzeugte  Meinung,  dass  den  Protestanten  ihre  Religion
nicht  so  wichtig  und  heilig  sei,  als  dem  Katoliken  die  Seinige,  und  kann
auch  demnächst  den  katolischen  Geistlichen  leicht  Veranlassung  geben,  Proseliten
  zu  machen.  Ob  nun  gleich  der  protestantische  Feldprediger  zu