438  Urkunden  No.  862—863.

April  9  trauen  hat,  ihm  auch  das  Recht  zur  Eintragnng  in  das  Kirchenbuch  gebäre..
und,  wenn  man  auf  diese  Anzeige  bestehet,  solches  sehr  leicht  Irrungen  n
dem  Kirchenbuche  veranlassen  kann.  Es  wird  daher  wohl  bei  der  Verfahrungs-Art,
  so  wie  es  hier  in  Berlin  bei  Eximirten  gehalten  wird,  zu  blassen
  sein,  nach  welcher  derjenige  Prediger,  welcher  die  Handlung  verrichtet,
  auch,  dass  solche  geschehen,  in  sein  Kirchen-Buch  einträgt.«

Ang.  29  Cabinets-Ordre  an  Angern  s.  unter  dem  20.  August  1805,  No.  86.

Aug.  30  863.  Immediat-Bericht  des  Staats-Ministers  v.  Massow.  Berlin  18
August  30.
R.  84.  32,  F.  Ausfertigung.
»  Wegen  der  Schule  bei  der  katholischen  Gemeine«  in  Berlin.

»Der  General-Lieutenant  Fürst  von  Hatzfeld,  welcher  gegenwärtiz
Curator  der  hiesigen  St.  Hedwigs-Kirche  und  der  damit  verbundenen  kath
lischen  Freischule  ist,  interessirt  sich  mit  so  viel  patriotischer  Wärme  un
Eifer  für  den  Unterricht  der  Jugend  bei  der  hiesigen  katholischen  Gemein
und  deren  Schule,  dass  ich  mit  Vergnügen  diese  Veranlassung  benutzt  hakk,
um  meinen  schon  längst  genährten  Wunsch  für  die  Verbesserung  dieser  An
stalt  zur  Erfüllung  zu  bringen.

Die  sehr  richtigen  Bemerkungen  des  Fürsten  über  den  Zustand  der
Schule  und  die  von  mir  durch  den  Ober-Consistorial-Rath  Nolte  verfügte
Visitation  derselben  und  demnächst  tiber  die  sehr  zweckmässigen  Vorschlägt
des  sich  diesem  Geschäfte  mit  der  ihm  eignen  Gründlichkeit  und  Sach
kenntnis  unterzogenen  p.  Rath  Nolte  mit  dem  Fürsten  gehaltene  Rücksprach
geben  folgende  Resultate:

1.  Es  hat  sich  in  Ansehung  des  jetzigen  :  Zustandes  ergeben:  dass  ulgefihr
  180  Kinder  beiderlei  Geschlechts  in  zweien  Klassen  von  zweie
Lehrern  in  verschiedenen  Elementarkenntnissen,  und  von  den  beiden  Kapläneı
der  Kirche  auch  in  der  Religion  unterwiesen  werden;  dass  der  Unterrich!
der  Lehrer  zwar  im  Ganzen  ziemlich  gut  ist,  die  Wirksamkeit  derselbe
aber  dadurch  ausserordentlich  behindert  wird,  dass  jeder  von  ihnen  gege?
90  Kinder  in  seiner  Klasse  unterrichten  mtisse  und  dass  deshalb,  und  un
zugleich  die  Schüler  mehr  nach  ihren  Kenntnissen  ordnen  zu  können,  di
Anstellung  eines  dritten  Lehrers  und  die  dann  mögliche  Organisirung  eite!
dritten  Klasse,  hiernächst  aber  die  bessere  Salarirung  der  bereits  angestellte!
Lehrer  erforderlich  ist.

Das  Schulhaus,  in  welchem  die  drei  Geistlichen  und  die  Schullehrer
gegen  Erlegung  eines  mässigen  Miethszinses  wohnen,  befindet  sich  annoch
in  einem  guten  Zustande  und  kann  auch  das  zu  einer  Amts-Wohnnng.  für
den  dritten  Lehrer  und  zu  dem  dritten  Lehrzimmer  benöthigte  Lokal  mit
geringen  Kosten  dadurch  beschaft  werden,  wenn  einige  der  in  dem  Sebul-