Pfarrzwang.  Berlin.  439

hause  anderweitig  vermietheten  Wohnzimmer  zu  dem  obigen  Zwecke  verwandt
  werden,  wofür  aber  alsdann  das  nicht  schuldenfreie  Kirchen-Aerarium,
Jem  diese  Miethszinsen  bisher  zugefallen,  entschädigt  werden  mtiste.

2.  Hierzu,  so  wie  zu  einer  zweckmässigen  Einrichtung  der  katholischen
  Schule  überhaupt  ist  aber  eine  jährliche  Summe  von  500  Rthlr.  erforderlich.


Der  Fürst  von  Hatzfeld,  welchem  ich  das  Resultat  dieser  Untersuchung
mittheilte,  überzeugte  sich,  dass  der  Schule,  auf  die  von  dem  Commissario
vorgeschlagene  Art,  wesentlich  geholfen  werden  würde,  zumal,  wenn  bei
dem  Abgange  des  jetzigen  Propstes  und  der  etwanigen  Versetzung  der  zeitigen
kapläne,  mehr  als  bisher  der  Fall  gewesen  ist,  auf  die  Wahl  von  Geistlichen
  gesehen  würde,  welche  mit  den  erforderlichen  pädagogischen  Einsichten
  auch  die  Geneigtheit  verbänden,  auf  die  heranwachsende  Generation
woblthätig  zu  wirken.  Er  glaubt  übrigens  sich  mit  der  Gewährung  seiner
Bitte  um  so  mehr  schmeicheln  zu  dürfen,  da  E.  K.  M.  unter  dem  28.  Februar
1798  den  damaligen  Vorstehern  der  St.  Hedwigs-Kirche  die  nachgesuchte
Erweiterung  des  Schul-Gebäudes  zu  versprechen  geruhet  hätten,  diese  aber,
wie  sich  nunmehro  bei  näherer  Erwägung  des  gesammten  Bedarfs  der  Schule
gefunden  hat,  kein  so  dringendes  Bedürfnis,  als  die  pekuniäre  Unterstützung
derselben  wäre.

3.  Ich  stelle  E.K.M.  ...  anheim:  ob  Allerhöchstdieselben  durch  Bewilligung
  der  gedachten  jährlichen  Summe  von  500  Rthir.  der  hiesigen
katholischen  Gemeinde  einen  Beweiss  von  Allerhöchstdero  Huld,  den  gewiss
auch  sämmtliche  übrige  katholische  Einwohner  in  Allerhöchstdero  Staaten
dankbar  verehren  würden,  ertheilen  wollen,  und  glaube,  dass  allenfalls  die
Fonds  der  in  den  Deutschen  Provinzen  aufzuhebenden  katholischen  Klöster
eine  der  angemessensten  Verwendung  derselben  zu  diesem  Behuf  erhielten,
wenn  in  der  Folge  die  gnädigst  vom  1°  Junii  c.  an  aus  einem  andern
Fonds  vorläufig  anzuweisenden  jährlichen  500  Rthlr.  aus  den  aufkommenden
Kloster-Reventien  gedeckt  würden.

4.  Folgende  Umstände  scheinen  mir  für  das  Gesuch  des  Fürsten  von
Hatzfeld  zu  sprechen.  Die  Eltern  derjenigen  Kinder  nämlich,  welche  die
hiesige  katholische  Schule  besuchen,  gehören,  der  bei  weitem  grössern  Zahl
nach,  zu  der  ärmern  Volksklasse;  zum  grösten  Theil  dienen  ihre  Väter  in
den  hier  garnisonirenden  Regimentern.  Sie  ziehen  die  katholische  Schule
den  übrigen  Elementarschulen  theils  aus  Anhänglichkeit  au  ihre  Religion,
theils  auch  deshalb  vor,  weil  ihre  Kinder  in  derselben  die  Wohlthat  des
unentgeldlichen  Unterrichts  geniessen,  ja  sogar  mit  den  nöthigen  Lehrbüchern
versorgt  werden.  Der  Unterricht,  welcher  von  den  protestantischen  Elementarschullehrern
  in  den  positiven  Religions-Grundsätzen  ihrer  Confession  ertbeilet
  wird,  und,  wie  E.K.M.  Sich  Allerhöchstselbst  bei  Gelegenheit  der
Einrichtung  des  Schulwesens  in  Neu-Ostpreussen  erklärt  haben,  ertheilt
werden  muss,  weun  nicht  der  Geist  des  Indifferentismus  die  Oberband  ge-1800



Aug.  W