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Aug.  31

Sept.  5

Sept.  2

442  Urkunden  No.  864—865.

auf  409  Rthlr.  16  Gr.  5i/,  Pf.  berechnet  worden,  mit  einem  Teberschus
von  118  Rthlr.  14  Gr.  8  Pf.  für  den  Propst  bestritten  werden  können,  diesem
Ueberschuss  auch  noch  die  Competenz  von  dem  eingezogenen  Vorwerk  Wagrov
mit  jährlich  583  Rthlr.  8  Gr.  6  Pf.  und  die  künftige  Entschädigung  für  mehrgedachte
  einzuziehende  Nutzungen  zutritt,  und  die  Messalien  dem  Propst  jährlich
  ungefähr  300  Schffl.  Roggen  und  Hafer  gewähren,  ihm  also  den  Natura-Besitz
  des  propsteilichen  Vorwerks  wenigstens  entbehrlich  machen.

Zur  Entschädigung  für  oben  specificirte  einzuziehende  Nutzungen  wärde
der  neue  Propst  und  zwar  für  das  Vorwerk  und  die  Bauer-Nahrungen  die
principienmässige  Competenz,  für  die  Propination  aber  nach  obalegirter  allerhöchster
  Cabinetsordre  vom  23.  v.M.  den  gegenwärtigen  effectiven  Ertraz.
nach  Kammer-Principien  veranschlagt,  ohne  allen  Abzug  erhalten.

Erstere  beträgt  .  .  -.  2  2  2  2  222220.  .  131  Rthlr.  3  Gr.  6  Pf.
letztere  aber  .  .  .  .  2  2  2  2  2  2  220.2.  61  -  10  -  —-der
  Propst  würde  also  zusammen  mit.  .  .  ...192  -  13  -6-jährlich

  zu  entschädigen  seyn,  und  incl.  des  obgedachten  Ueberschusses  von
118  Rthir.  14  Gr.  8  Pfg.,  so  wie  der  Competenz  von  Wagrow  von  83  Rthir.
8  Gr.  6  Pf.  jährlich  eine  reine  Revenue  von  394  Rthlr.  12  Gr.  8  Pi.
geniessen.«  ...

Rand-Verfügung  geschrieben  von  Beyme:
»5.  September  1805.

Approbirt,  jedoch  da  diese  Gither  nicht  nach  dem  allgemeinen  Eiziehungs-Gesetz
  eingezogen  werden,  so  soll  dem  Propste  davon  nicht  blos
die  Competenz,  sondern  der  effective  Ertrag  nach  Kammer-Principien  zu
Entschädigung  gegeben  werden.  Uebrigens  können  8.M.  es  nicht  genehmigen,
  dass  Bauern,  die  bisher  keine  Dienste  geleistet
haben,  künftig  auf  Dienste  gesezt  werden.«

Hiernach  Cabinets-Ordre  an  Voss,  Charlottenburg  1805  September  &gt;.
R.  $S9.  Mintten  des  Cabinets.

865.  Immediat-Bericht  der  Staats-Minister  v.  Massow  und  v.  Angern.
Berlin  1805  September  2.
R.  89.  34.  3.  Ausfertigung.
Die  Einsprache  des  Geistlichen  Kommissariats  in  Hetligenstadt  gegen  die  Besetzung
einiger  Lehrstellen  am  dortigen  Gymnasium  mit  protestantischen  Lehrern  ist  une
gründet.

»In  Heiligenstadt  befindet  sich  ein  katholisches  Gymnasium,  welche
aus  den  Fonds  des  ehemaligen  Jesuiter-Collegii  dotirt  und  auf  Sieben  Lehr-Stellen
  fundirt  ist.  Dieses  Gymnasium  bedarf  einer  Reform,  da  dasselbe  in
Hinsicht  auf  Lehr-Objecte  und  Lehr-Methode  dem  Geiste  des  Zeit-Alters  und
der  durch  ihn  nothwendig  gewordenen  mehrseitigen  Bildung  junger  leute