Posen.  Heiligenstadt.  443

30  wenig  angemessen  ist  und  die  Gebrechen  der  inneren  Einrichtung  so
gross  sind,  dass  einem  Vater,  welcher  seinem  Sohne  eine  zweckmässige  und
den  Bedürfnissen  des  jetzigen  Zeit-Alters  angemessene  Bildung  zu  geben
wünscht,  nicht  anzumuthen  ist,  ihn  in  diese  Lehr-Anstalt  zu  thun.  Daher
haben  nach  der  Versicherung  der  p.  Kammer  zu  Heiligenstadt  die  mehresten
der  bei  diesem  Gymnasio  angestellten  Lehrer  schon  seit  Jahren  eine  Verbesserung
  desselben  gewünscht.  Diese  ist  auch  wegen  der  in  Heiligenstadt
angestellten  protestantischen  Officianten  um  so  nothwendiger,  da  mehrere
derselben  weder  so  vermögend  sind,  ihre  Kinder  in  eine  auswärtige  Erziehungs-Anstalt
  zu  schikken,  noch  ihnen  einen  Hauslehrer  zu  halten.

Zu  dieser  Reform  bietet  sich  jetzt  die  schicklichste  Gelegenheit  dar,
indem  durch  den  Tod  des  Professor  Frohne  und  die  Beförderung  dreyer
anderer  Lehrer  zu  Pfarrern  vier  Lehr-Stellen  erlediget  sind.  Die  p.  Kammer
bat  daher  den  Vorschlag  gethan,  von  diesen  Lehrstellen  eine,  welche  ganz
füglich  entbehrt  werden  kann,  eingehen  zu  lassen  und  das  erledigte  Amt
des  Directors  und  die  übrigen  drei  Lehrstellen  in  der  Art  wieder  zu  besetzen,
  dass

1.  der  bisherige  2t°  Lehrer  Professor  Lingemann,  katholischer  Religion,
der  sich  als  ein  sehr  brauchbarer  Mathematiker  und  auch  sonst  als  ein
guter  Schulmann  ausgezeichnet,  zum  Director  ascendire  und  ihm  neben
seinem  bisherigen  Gehalte  von  330  Rihlr.  eine  Zulage  von  170  Rthlr.  gegeben
  und  er  also  auf  500  Rthlr.  gesetzt  werde.

2.  zum  zweiten  und  dritten  Lehrer  die  bisher  bei  der  Dom-Schule  zu
Halberstadt  gestandenen,  völlig  qualificirten  Collaboratoren  Marx  und  Sachs,
evangelischer  Religion,  und  zum  vierten  Lehrer  der  bisher  bei  der  Universität
zu  Erfurth  gestandene  ausserordentliche  Professor  der  Philosophie  Jurin,
Ersterer  mit  einem  Gehalte  von  450  Rthlr.  und  beide  Letztern  jeder  mit
350  Rthir.  Gehalt  angestellt  und

3.  dem  fünften  und  sechsten  Lehrer  Professor  Schneider  und  Ludolph,
katholischer  Religion,  wovon  Ersterer  bisher  150  Rthlr.  und  Letzterer
127  Rthir.  Gehalt  gehabt,  jedem  eine  Zulage  von  50  Rthlr.  gegeben  werde.

Gegen  diese  Vorschläge  und  die  in  Antrag  gebrachten  Gehälter  und
Zulagen  finden  wir  nichts  zu  erinnern,  da  die  Fonds  dazu  in  dem  dote
dieses  Gymnasii  vorhanden  sind.

Ausserdem  aber  hat  die  p.  Kammer  noch  in  Antrag  gebracht,  eine
Erziehungs-Anstalt  für  Kinder  weiblichen  Geschlechts  zu  errichten  und  als
Vorsteherin  derselben  eine  gewisse  Sophie  Frommichen,  die  dazu  vollkommen
qualifieirt  ist,  mit  einem  jährlichen  Gehalt  von  300  Rthir.  vorgeschlagen,
welches  ebenfalls  aus  dem  dote  dieser  Anstalt  erfolgen  kann.  Zum  Locale
sollen  der  letztern  Anstalt  die  beiden  geräumigen  Zimmer  in  der  zweiteu
Etage  des  Gymnasii  angewiesen  werden,  welche  einen  eigenen  Ausgang
haben,  so  dass  die  Mädchen  und  Knaben,  deren  Schul-Stuben  in  der  untern
Etage  sind,  gar  nicht  zusammen  kommen.

1805

Sept.  2