452  Urkunden  No.  866—868.

sent  4  gleichen  tiber  die  geringern  Unter-Kirchen-Officianten,  nemlich  dis
Choräle,  Opferleute,  Klöckner  und  dergleichen  belassen  werde.

[2  [7.)  Fünftens,  Hat  die  Kammer  angezeigt,  dass  das  Kollegiat-Stift  ad
Sctam  Mariam  Magdalenam  gebeten,  dass  wegen  der  vacant  werdenden
Präbenden  dem  fisco  die  Präsenzen  nicht  berechnet  werden  dürften.  Nach
der  Allerböchsten  Cabinets-Resolution  vom  4.  May  d.J.  ist  die  Fortdauer  dieses
Stifte  und  dessen  bisherige  Verfassung  bis  dahin  genehmigt  worden,  dass
dem  Fisco  vier  Präbenden  anheim  gefallen  sind.  Die  Kammer  hat  das
Gesuch  des  Stifts  unterstützt,  und  da  nach  meinem  Bericht  vom  23.  April
d.  J.  die  Einnahme  eines  jeden  Kapitularen  mit  Einschluss  der  Präsenzen
nur  auf  =  175  Rthlr.  zu  stehen  kommt,  die  Präsenz-Einkünfte  des  Fisx«i
von  jeder  ihm  anfallenden  Präbende  nur  =  17  Rthr.  4  Gr.  betragen  würden,
so  trage  ich...  darauf  an:

dass  bei  der  geringen  Einnahme  der  Kapitularen  von  den  dem  Fisco
anheim  fallenden  Präbenden  die  Präsenzen  nicht  berechnet  werden

dürfen.  «

Sept.  10  Randverfügungen,  geschrieben  von  Beyme,  die  sich  auf  die  am
Rande  in  Klammern  gesetzten  Ziffern  beziehen:
»10.  September  1805.

Ad  1,  approbirt;  ad  2,  zu  approbiren;  ad  3,  desgleichen;  ad  4,  zu
approbiren,;  ad  5,  wegen  des  Nachjahres  soll  es  bey  der  Festsetzung,  dass
solches  wegfällt,  verbleiben,  [ad  ba,]  approbirt;  ad  6,  zu  approbiren;  ad  7,
desgleichen.  «

Hiernach  Cabinets-Ordre  an  Angern,  1805  September  10.
BR.  59.  Minütten  des  Cabinets.

Sept.  5  Cabinets-Ordres  an  Massow  und  an  Voss  s.  unter  dem  30.  und  dem
31.  August  1805,  No.  863  und  864.

Sept.  10  Cabinets-Ordres  an  Massow  und  Angern  und  an  Angern  s.  unter
dem  2.  und  dem  4.  September  1805,  No.  865  und  866.

Sept.  24  867.  Das  Südpreussische  Departement  an  den  »Fürsten  Erzbischef
von  Gnesen,  Grafen  Raczynsky«.  Magdeburg  1805  September  24.
Gen.-Direktorium  Südpreussen.  LXXII.  252.  a.  Concept,  gez.  Klewiz.

Die  Bestellung  eines  direkten  Erxbischöflichen  Suffragans  für  das  Kalischer  Kammer-Departement
  kann  zwar  statthaben,  vorläufig  aber  kann  der  Abt  v.  Raczynski  dazu
nicht  ernannt  werden.!)

.  »Es  wurde  tiber  jene  Angelegenheit  der  Bericht  der  Königl.  Kammer
zu  Kalisch  gefordert,  und  dieser  ist  jetzt  eingegangen.  Hiernach  findet  nun

1)  Cfr.  No.  873.