1805
Sept.  30

Okt.  7

458  Urkunden  No.  869-870.

episcopalis  nöthig  sind,  hilft  man  sich  durch  Reqguisition  eines  inländischea
Bischofes,  ohne  sich  um  einen  Schritt  von  den  Rechten  zu  entfernen,  die
der  Westphälische  Friede  dem  protestantischen  Landesherrn  in  diesen  Landen
beylegt.

Im  Lingenschen  hatten  vollends  Catholici  gar  keine  Religionsübung  und
die  ihnen  bewilligte  Toleranz  ist  ebenfalls  salva  jurisdietione  Ecclesiastiea
des  Landesherrn  accordirt  worden,  und  Cura  spiritualis  von  Lingen,  die  itzo
dem  Hildesheimischen  Bischof  committirt  ist,  lässt  jenes  landesherrliche  Recht
ungekränkt.  Alles,  was  die  Bischöfe  von  Hildesheim  und  Paderborn,  der
Erzbischof  von  Cölln  und  überhaupt  fremde  Bischöfe  sich  in  Königlichen
Landen  angemaasst  haben,  beruhet  auf  nicht  zu  gestattenden  Misbräuchen.

Es  ist  demnach  rathsam,  in  den  alten  Provinzen  alles  bey  dem  Alten
zu  lassen,  wornach  resp.  die  Regierungen  und  Cammern  die  geistliche  Gerichtbarkeit
  und  das  jus  circa  sacra  respiciren,  hingegen  actus  ordinis  episcopalis,
  Ordinirung  der  Geistlichen  und  Firmelung  per  Requisitionem  von
Bischöfen,  itzo  von  inländischen  Bischöfen  besorgt  werden,  so  wie  auch  die
angestellten  Geistlichen  die  zur  römischen  Cognition  geeigneten  Gewissen
fälle  zu  des  Hoheitsdepartements  Kenntnis  und  Prüfung  bringen  können.«

Eine  Antwort  Angern’s  liegt  nicht  vor;  ein  grade  auch  vom
30.  September  1805  datirtes  Schreiben  Angern’s  an  Reck  und  Hardenberg
mahnt  an  die  Antwort  auf  sein  Schreiben  vom  10.  August!):  »indem  es
sich  täglich  mehr  zeigt,  wie  nothwendig  es  ist,  die  katholischen  Eingeses
senen  in  den  Westphälischen  Provinzen  mit  einem  zuverlässigen  und  aufgeklärten
  Oberhaupt,  es  sey  ein  Erz-Bischof  oder  Bischof,  zu  versehen,  da
der  Einfluss  des  Gegentheils  besonders  bei  den  jezigen  Militzirischen  Veranstaltungen
  sichtbar  ist.«

a.  a.  OÖ.  Ausfertigung.

Raumer  schreibt  diese  Stücke  »ad  Acta  26.  August  1806.«

870.  Immediat-Bericht  des  Staats-Ministers  Graf  Hoym.  Breslau  1805

Oktober  7.
R.  859.  30.  G.  Ausfertigung.
»  Wegen  Uebergabe  der  katholischen  Kirchen  an  Protestanten.«?)

»E.  M.  haben  mir  auf  anliegende  Vorstellung  des  Grafen  Schaffgotsch
auf  Warmbrunn  wegen  der  von  den  protestantischen  Gemeinden  der  Herrschaft
  Greiffenstein  in  Anspruch  genommenen  katholischen  Kirchen  Bericht»
Erstattung  anbefohlen.

Es  fällt  mir  sehr  schwer,  nach  demjenigen,  was  E.  M.  in  dergleichen
Kirchen-Angelegenheiten  teils  an  den  Fürst-Bischof  zu  Breslau,  teils  an  die

1)  Cfr.  No.  843.  2)  Cfr.  No.  875.